Alle Jahre wieder steht sie ins Haus – die Steuererklärung. Gehören Sie auch zu den Menschen, die dieses Thema lieber bis zur letzten Sekunde vor sich herschieben? Die Gedanken an Formulare, Belege und komplizierte Berechnungen können durchaus frustrierend sein, und viele Menschen sind genervt von der Vorstellung, sich mit der Steuer auseinandersetzen zu müssen. Das ist zwar verständlich – doch gerade, wenn Sie Solaranlagen- oder Balkonkraftwerkbesitzer sind, gibt es aber gute Gründe, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Sie sollten dabei unbedingt bedenken, dass es sich in Ihrem Fall lohnen kann, sich mit dem Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen!
Die gute Nachricht ist nämlich, dass Sie möglicherweise eine beträchtliche Rückerstattung oder Steuerersparnis erzielen können, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie als Solaranlagenbesitzer steuerliche Vorteile nutzen können, etwa durch Abschreibungen, Einspeisevergütungen oder andere steuerliche Anreize.
In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage in der Steuererklärung richtig angeben und welche finanziellen Vorteile Sie daraus ziehen können. Gemeinsam wollen wir sicherstellen, dass Sie das Beste aus Ihrer Investition in erneuerbare Energie herausholen – auch, indem Sie gleichzeitig Ihre Steuerbelastung reduzieren. Also, warum warten? Lassen Sie loslegen und herausfinden, wie Sie Ihr hart verdientes Geld zurückbekommen können! Natürlich geben wir Ihnen auch Tipps dazu, worauf Sie besonders achten sollten.
Warum muss ich meine Photovoltaikanlage oder meine Solarstromerzeugung in meiner Steuererklärung erwähnen?
Die Angabe Ihrer Photovoltaikanlage oder Ihrer Solarstromerzeugung in Ihrer Steuererklärung ist in erster Linie dann wirklich erforderlich, wenn Sie Einkünfte aus Ihrer Anlage erzielen. In diesem Fall müssen Sie eine Steuererklärung machen. Dies kann in folgenden Situationen zutreffen:
Erzielen einer Einspeisevergütung: Wenn Sie den erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten, handelt es sich um Einnahmen, die steuerlich relevant sind – und über die das Finanzamt Bescheid wissen will.
Eigenverbrauch: Wenn Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und dadurch Ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren, erzielen Sie eine Ersparnis, die ebenfalls steuerlich behandelt werden muss.
Förderprogramme: In einigen Bundesländern gibt es steuerliche Anreize und Förderprogramme für Solaranlagenbesitzer. Um von diesen Programmen zu profitieren, müssen Sie möglicherweise Angaben zu Ihrer Anlage in Ihrer Steuererklärung machen.
Welche Vor- und Nachteile hat die Angabe meiner Photovoltaikanlage in der Steuererklärung?
Lassen Sie uns zunächst einen Blick darauf werfen, warum es positiv sein kann, Ihre Photovoltaikanlage in Ihre Steuererklärung einzubringen. Hierbei sind zunächst die bereits erwähnten steuerlichen Vergünstigungen zu erwähnen, die mittlerweile fast in ganz Deutschland gelten. Egal ob Steuergutschriften, Abschreibungen oder andere Vergünstigungen – wenn Sie Ihre Steuererklärung gewissenhaft machen, tun Sie Ihrem Geldbeutel meistens einen Gefallen.
Auch, wenn Sie Ihren überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, werden diese Einnahmen oft steuerlich begünstigt. Um Ihre Einspeisevergütung geltend zu machen, ist aber eine Steuererklärung nötig. Auch die Ersparnis durch den Eigenverbrauch von Solarstrom kann sich über die Jahre hinweg erheblich summieren und zu niedrigeren Stromrechnungen führen – wenn Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben, sogar auf ganz legale Weise.
Trotzdem verstehen wir Ihr Zaudern natürlich. Die Angabe von Photovoltaikanlagen in der Steuererklärung kann sehr komplex sein und erfordert möglicherweise zusätzliche Dokumentationen und Nachweise, um die Sie sich erst kümmern müssen. Auch geltende Steuergesetze und -vorschriften sind nicht immer auf Anhieb zu verstehen. Im Folgenden Absatz geben wir Ihnen erste Anhaltspunkte dazu, worauf Sie unbedingt achten müssen, damit alles reibungslos abläuft.
Worauf sollte ich bei der Angabe meiner Solaranlage in meiner Steuerklärung achten?
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage oder Ihre Solarstromerzeugung in Ihrer Steuererklärung angeben, sollten Sie auf einige wichtige Punkte achten:
Dokumentation: Halten Sie am besten jederzeit alle relevanten Dokumente und Belege gut organisiert. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Messdaten und Nachweise über erzielte Einnahmen. Sie sparen sich so lästiges Suchen, wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung anfangen.
Steuerliche Anreize: Informieren Sie sich über die aktuellen steuerlichen Anreize und Vergünstigungen für Solaranlagenbesitzer in Ihrem Land oder Ihrer Region, so stellen Sie sicher, dass Sie auf das Richtige achten.
Professionelle Hilfe: In vielen Fällen kann es ratsam sein, einen Steuerberater oder Fachmann für erneuerbare Energien hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. Wenn Sie wirklich keine Lust haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ist das besser, als Fehler zu machen.
Fristen: Beachten Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung und eventuell erforderlicher Anlagen oder Nachweise. Achtung: Diese können sich jährlich ändern.
Gesetzesänderungen: Halten Sie sich über Änderungen in den Steuergesetzen auf dem Laufenden. Diese könnten Sie betreffen.
Wir können also festhalten, dass die Angabe Ihrer Photovoltaikanlage oder Ihrer Solarstromerzeugung in Ihrer Steuererklärung in den meisten Fällen lohnenswert ist, da sie deutliche Vorteile bieten kann. Wenn Sie darauf achten, die erforderlichen Schritte sorgfältig und korrekt durchzuführen, können Sie stark profitieren. Informieren Sie sich unbedingt über die aktuellen Gesetze und Vergünstigungen in Ihrer Region.
Genaueres zur Angabe Ihrer Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung ab 2023 – Tipps und Tricks
Es gibt eine erfreuliche Nachricht für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine neue Photovoltaikanlage zu installieren. Ab 2023 muss beim Kauf einer Solaranlage keinerlei Mehrwertsteuer mehr entrichtet werden und Endkunden profitieren von einem Steuersatz von 0 Prozent. Dies bedeutet einen Preisnachlass von beachtlichen 19 Prozent auf den Gesamtbetrag der Anlage!
Eine wichtige Voraussetzung für diese Mehrwertsteuerbefreiung ist allerdings, dass die Photovoltaikanlage eine maximale Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Keine Sorge: Dies ist in den meisten Fällen bei privaten PV-Anlagen zutreffend, vor allem auch bei den beliebten Balkonkraftwerken und Steckersolaranlagen. Entscheidend ist übrigens das Installationsdatum im Jahr 2023, nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung.
Diese steuerliche Begünstigung betrifft außerdem nicht nur die Photovoltaikanlagen selbst, sondern erstreckt sich auch auf den Erwerb von Stromspeichern, also Solarbatterien.
Was gilt, wenn Sie Ihre Anlage vor 2022 gekauft haben?
Doch was geschieht, wenn Sie bereits im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage erworben haben? Sie fragen sich möglicherweise, ob sie ein steuerliches Geschenk im Wert von mehreren Tausend Euro verpassen. Das muss nicht unbedingt so sein; die Antwort darauf hängt von Ihrer Wahl des Steuermodells im Jahr 2022 ab.
Bis Ende 2022 wurde das Betreiben einer PV-Anlage steuerlich als „gewerbliche Tätigkeit” angesehen, was für viele Hausbesitzer eine unangenehme Pflicht darstellte, da sie trotz geringer Einnahmen aus der Einspeisevergütung einkommens- und umsatzsteuerpflichtig waren. Eine Erleichterung wurde im Juni 2021 mit der Einführung der Liebhaberei-Regelung geschaffen, die die Einkommens- und Umsatzsteuerpflicht aufhob. Diese Regelung ist jedoch mittlerweile wieder hinfällig.
Für Besitzer von Photovoltaikanlagen, die sich 2022 für die Regelbesteuerung entschieden haben, besteht die Möglichkeit, die gezahlte Mehrwertsteuer 2022 bei der Steuererklärung als Vorsteuer zurückzufordern. Das gilt nur, wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, die keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die PV-Anlage ermöglicht.
Ab 2023 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp völlig von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Die Kleinunternehmerregelung ist ab jetzt also die sinnvollere Wahl, da die Regelbesteuerung nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand ohne finanzielle Vorteile mit sich bringt.
Fazit: Deshalb ist die Angabe von Photovoltaikanlagen in der Steuererklärung notwendig
Insgesamt möchten wir Sie dazu ermuntern, nicht nur die Nachteile darin zu sehen, dass Sie Ihre Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen müssen. Auch handfeste Vorteile lassen sich damit erzielen! So ist die Abschaffung der Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung eine extrem gute Nachricht für PV-Anlagenbesitzer, da sie die steuerliche Belastung erheblich reduziert. Auch Einspeisevergütungen und andere steuerliche Anreize lohnen sich für Sie – die Steuererklärung sollten Sie einfach als den dazugehörigen „Antrag“ betrachten.