Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

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In zahlreichen Blogartikeln haben wir uns bereits mit der Frage beschäftigt, welche Gründe dafürsprechen, ein eigenes Balkonkraftwerk mit Solarenergie zu betreiben. Ob Energiepreisschwankungen, Versorgungskrisen oder Extremwetterereignisse, die zu Stromausfällen führen – die Gründe dafür sind vielfältig. Doch trotzdem war es auch immer wieder Thema, dass die bürokratische Lage in Deutschland in Bezug auf die private Stromerzeugung nicht ganz übersichtlich ist. Im Folgenden möchten wir daher auf Fragen eingehen, die bei der Planung vom eigenen Balkonkraftwerk immer wieder aufkommen – allen voran: Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

balkonkraftwerk 600w ohne anmeldung

Muss man in Deutschland überhaupt ein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Dass es in Deutschland Vorschriften gibt ob man ein Balkonkraftwerk anmelden muss, hat einen ganz einfachen Grund. Üblicherweise sind heimische Solaranlagen nämlich nicht unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Stattdessen wird der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist, was mit einer Einspeisevergütung belohnt wird. Grundsätzlich muss festgehalten werden: Es ist nicht erlaubt, ein Solarbalkonkraftwerk, das mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, ohne Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Netzbetreiber zu betreiben. Auch die Bagatellgrenze, die laut EU-Verordnung für Anlagen unter 600 W gilt, greift in Deutschland nicht. Allerdings müssen diese kleinen Anlagen nicht genehmigt, sondern lediglich angemeldet werden. Wenn Sie die Anmeldung einer netzgebundenen Anlage versäumen, wird sich in der Regel über kurz oder lang Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden; in diesem Fall muss die Anmeldung der Anlage nachgeholt werden.

Auch eine Anlage mit Nulleinspeisung fällt unter diese Regelung. Darunter versteht man eine Anlage, die sämtlichen Strom nur zur Versorgung des zugehörigen Hauses produziert. Da diese Anlagen ebenfalls ganz normal mit dem Stromnetz verbunden sind, müssen auch sie angemeldet werden. Sie ziehen aber nur im Notfall Strom aus dem Netz, sodass ein hohes Maß an Autarkie ermöglicht wird.

Ausnahmen von der Regelung – Balkonkraftwerk unter 600 W ohne Anmeldung

Die Rechtslage ist hier recht eindeutig. Nicht angemeldet werden müssen lediglich sogenannte Inselanlagen. Diese Anlagen decken den gesamten Stromverbrauch des angeschlossenen Hauses. Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist in diesem Fall nicht nötig und oft auch nicht möglich, da es sich bei Inselanlagen häufig um abgeschottete Gebäude wie Berghütten o. Ä. handelt. Deshalb entfällt die Anmeldung bei Finanzamt und Bundesnetzagentur. Einfamilienhäuser, die mit Inselanlagen ausgestattet sind, gab es bis vor wenigen Jahren übrigens so gut wie gar nicht, mittlerweile werden sie aber immer beliebter, da vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse viele Menschen die Unabhängigkeit von Netzbetreibern als beruhigend empfinden. Der Nachteil einer vollständigen Inselanlage ist allerdings, dass sie zwingend mehr als den benötigten Strombedarf generieren muss, einen teuren Stromspeicher notwendig macht und mit höheren Anschaffungskosten einhergeht.

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung betreiben wollen, muss sichergestellt sein, dass dadurch keinerlei Strom in das Stromnetz eingespeist wird. Nur dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Sowohl Inselanlagen als auch Null-Einspeise-Anlagen arbeiten so, dass Sie als Stromerzeuger keine Einspeisevergütung erhalten. Damit fällt selbstverständlich auch der damit einhergehende bürokratische Aufwand weg.

Sollte ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden oder nicht?

Es klingt zwar nach bürokratischer Schikane, erfüllt aber wirklich einen Zweck, dass Balkonkraftwerke in Deutschland in der Regel angemeldet werden müssen. Wenn Sie keine reine Inselanlage planen, was mit immensen Anschaffungskosten einhergeht, nutzen Sie ja neben dem selbst produzierten Solarstrom weiterhin das öffentliche Stromnetz.

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur zum Eintrag ins Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber, der übrigens nicht mit Ihrem Stromanbieter zu verwechseln ist, kostet nichts und ist für Balkonkraftwerke bis 600 W sogar vereinfacht möglich. In diesem Fall fällt auch die jährliche Meldung weg. Das auszufüllende Formular ist dabei nicht besonders umfangreich. Übermitteln müssen Sie einige Eckdaten zu Ihrer Anlage (Modell, Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme) sowie eine Erklärung, dass Sie alle wichtigen Vorschriften einhalten und auf die Einspeisevergütung verzichten möchten. Eventuell wird Ihr Netzbetreiber nach Ihrer Anmeldung Ihren alten Stromzähler gegen ein Modell mit Rücklaufsperre eintauschen, was mit etwas höheren Gebühren einhergehen kann. Das war dann aber auch schon der ganze Aufwand. Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks ist also deutlich einfacher, als es zunächst klingt.

Übrigens: Auch über Steckersolargeräte für den Eigenverbrauch kann Strom ins öffentliche Stromnetz fließen.

Was passiert, wenn ich das Anmelden vom Balkonkraftwerk vergesse?

Balkonkraftwerke stellen einen legalen und zunehmend wichtigen Teil der Stromversorgung in Deutschland dar. Wenn Sie Ihr Kraftwerk anmelden, haben Sie davon als Balkonkraftwerkbesitzende aber zunächst keinen Vorteil, zumal Sie aufgrund der Größe Ihrer Anlage in der Regel ja auf die Einspeisevergütung verzichten werden. Das ist ein Grund dafür, warum bisher nicht bekannt wurde, dass Verstöße gegen die Balkonkraftwerk Meldepflicht mit hohen Strafen belegt worden wären. Allerdings kann theoretisch tatsächlich ein Bußgeld in dreistelliger Höhe fällig werden, da das Versäumnis, Ihr Balkonkraftwerk ins Marktstammdatenregister eintragen zu lassen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Auch eine zwangsweise Durchtrennung der Netzanbindung ist theoretisch möglich, wenn auch absolut nicht üblich.

Worauf Sie bei einem Balkonkraftwerk getrost verzichten können, ist die Anmeldung bei dem Finanzamt. Diese ist nur notwendig, wenn Sie vorhaben, von der Einspeisevergütung zu profitieren.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk überhaupt und welche Lösungen bietet mir EcoFlow?

Ein Balkonkraftwerk ist Ihre eigene kleine Solaranlage, die Sie z. B. auf Ihrem Balkon, im Garten oder auf einer Dachterrasse aufstellen können – ganz so, wie es Ihr Wohnraum hergibt. Sie besteht in der Regel immer aus den gleichen Komponenten:

  • Einem oder mehreren Solarpanels, die mit hochwertigen Solarzellen ausgestattet sind. Hier wird das einfallende Sonnenlicht in elektrische Energie umgewandelt.
  • Einem Wechselrichter, der die erzeugte Energie in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt.
  • Im Idealfall – wie bei den innovativen Powerstationen von EcoFlow – einem Speicher. Nur eine Anlage mit Speicher ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Strom auch für den späteren Gebrauch vorrätig zu halten. So können Sie z. B. auch nachts oder bei sehr schlechtem Wetter auf selbst erzeugten Strom zurückgreifen. Außerdem wird überflüssig produzierter Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist bzw. verschwendet.
  • Eventuell noch praktischen Zusatzprodukten, die die Leistungsfähigkeit Ihres Balkonkraftwerk erhöhen. Dazu zählt etwa der einzigartige Solartracker von EcoFlow, der ganz automatisch die Ausrichtung Ihrer Solarpanels und somit die Stromproduktion optimiert.
  • Optional das EcoFlow PowerStream Balcony Solar System. Dieser einzigartige Micro-Inverter lässt sich mit Powerstation und Stromnetz verbinden und entscheidet automatisch für Sie, wie Sie Ihren Solarstrom gerade am effizientesten nutzen.

EcoFlow Balkonkraftwerk im Handumdrehen installieren und anmelden

EcoFlow bietet Ihnen perfekte Rundumlösungen, mit denen Sie im Null-Komma-Nichts Ihre eigene Solaranlage installiert haben. Dabei haben wir für alle Ansprüche die passenden Produkte. Müssen Sie z. B. den Platz auf Ihrem Balkon auch einmal anders als zur Stromerzeugung nutzen, haben Sie mit unseren flexiblen Solarpanels eine leicht verstaubare und einfach auf- und abbaubare Lösung an der Hand.

Unsere Powerstationen der EcoFlow DELTA-Serie sind mit unterschiedlichen Kapazitäten erhältlich, sodass Sie Ihre Anlage passgenau auf Ihren Strombedarf zuschneiden können. Damit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk nur wenige Kleingeräte oder regelmäßig größere Haushaltsgeräte versorgen wollen. Besonders an den EcoFlow DELTA-Produkten ist außerdem, dass Sie alle tragbar und mit einem intuitiv zu bedienenden Plug-and-Play-System ausgestattet sind und hervorragend mit unserem EcoFlow PowerStream Balcony Solar System funktionieren. Sie sind damit ausgesprochen unkompliziert zu installieren und mithilfe einer modernen Appsteuerung auch ganz einfach zu bedienen. Die hohen Sicherheitsstandards und die absolut emissionsfreie und geräuschlose Stromerzeugung sorgen dafür, dass Sie Ihre EcoFlow EcoFlow DELTA Powerstation nicht nur draußen, sondern auch in Innenräumen betreiben können.

balkonkraftwerk anmelden oder nicht

Ein Fazit – warum ein Balkonkraftwerk anmelden sich trotzdem lohnt

In Zeiten steigender Energiepreise lohnt es sich langfristig auf jeden Fall, unabhängiger von den Netzbetreibern zu werden. Außerdem hilft jede Kilowattstunde Strom, die mit Solarenergie und nicht mit fossilen Energiequellen erzeugt wurde, beim Kampf gegen den Klimawandel. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich also aus Umweltschutz- und Kostengründen, insbesondere, wenn es Ihnen damit gelingt, regelmäßig einen Teil Ihres Stroms selbst zu erzeugen und so bei Ihrer Stromrechnung zu sparen. Große bürokratische Hürden bei der Anmeldung müssen Sie entgegen weitverbreiteter Annahmen nicht befürchten. Sehr kleine Solaranlagen müssen Sie sogar nur einmalig und nicht im jährlichen Rhythmus melden. Die Anmeldevorschriften sollten daher niemanden von der Planung vom eigenen Balkonkraftwerk abhalten.

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EcoFlow
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EcoFlow ist ein Unternehmen für tragbare Strom- und erneuerbare Energielösungen. Seit der Gründung im Jahr 2017, hat EcoFlow seinen Kunden in über 85 Märkten, mit seinen DELTA- und RIVER-Produktlinien, von tragbaren Kraftwerken zu umweltfreundlichem Zubehör, sorgenfreie Energie geboten.

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