Wenn Sie auch mit dem Gedanken spielen, sich eine eigene Solaranlage anzuschaffen, haben Sie wahrscheinlich schon davon gehört: Seit Januar 2024 gibt es große Erleichterungen bei der Anschaffung einer PV-Anlage, von der Sie als Verbraucher maßgeblich profitieren können. Doch ist eine PV-Anlage ab 2024 wirklich steuerfrei? Was sich geändert hat und wie Sie von diesen Änderungen profitieren können, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Welche Arten von Steuern können auf Photovoltaikanlagen anfallen?
Fast jedem ist mittlerweile klar: Eine PV-Anlage ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern kann sich vor dem Hintergrund stetig steigender Strompreise auch finanziell lohnen. Neben den offensichtlichen Vorteilen wie nachhaltiger Energieerzeugung und der Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen gibt es vor allem auch steuerliche Aspekte, die bei der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu beachten sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen zunächst die verschiedenen Steuern vorstellen, die auf eine solche Anlage bestehend aus Solarpanels, einem Wechselrichter und gegebenenfalls einer Solarbatterie anfallen können. Außerdem erfahren Sie, welche Auswirkungen diese haben können.
Grundsteuer
Eine der häufigsten Steuern, die auf eine Photovoltaikanlage erhoben wird, ist die Grundsteuer. Sie variiert je nach der Größe des Grundstücks, auf dem Ihre Anlage installiert ist. Wenn Ihre Anlage also auf einem großen Grundstück steht, werden die Grundsteuerzahlungen höher ausfallen. Es ist ratsam, im Vorfeld bei den zuständigen Behörden nachzufragen, wie hoch die Grundsteuer für solche Anlagen ist.
Umsatzsteuer
Bei der Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage entstehen in der Regel Kosten. In vielen Ländern kann die Umsatzsteuer auf diese Kosten zurückgefordert werden. Insbesondere als Privatperson, die den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist, können Sie von dieser Regelung profitieren. Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann, daher empfiehlt es sich, bei einem Steuerexperten oder dem Finanzamt Informationen zu den geltenden Bestimmungen einzuholen.
Gewerbesteuer
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage gewerblich betreiben, könnte auch die Gewerbesteuer für Sie relevant sein. Diese Steuer wird auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs erhoben und kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Die genauen Bestimmungen können ebenfalls variieren, daher sollten Sie sich bei einem Steuerberater oder dem örtlichen Finanzamt über die spezifischen Regelungen informieren.
Einkommensteuer
Wenn Sie den erzeugten Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern für den Eigenverbrauch nutzen, müssen Sie ihn möglicherweise als geldwerten Vorteil in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies kann zu einer höheren Einkommensteuer führen. Auch hier ist es empfehlenswert, sich vorab ausgiebig über die genauen Regelungen zu informieren.
Eine Photovoltaikanlage bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern kann auch finanziell attraktiv sein. Neben der Grundsteuer können aber Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer auf eine solche Anlage anfallen. Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Besonders ärgerlich wäre es, Steuern nachzahlen zu müssen, mit denen Sie nicht rechneten.
Ist eine PV-Anlage ab 2024 steuerfrei? Welche Erleichterungen gibt es?
In Deutschland wurde zum Jahresbeginn 2024 beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen zu senken bzw. abzuschaffen. Gründe dafür waren unter anderem das zunehmende Bewusstsein der Politik für die wachsende Bedeutung der Solarenergie als alternative Energiequelle und die Auswirkungen des Klimawandels sowie die durch politische Krisen ausgelöste Energieknappheit inkl. steigender Preise. Man wollte es Privatpersonen aus diesem Grund einfacher machen, selbst Strom mithilfe einer Solaranlage zu erzeugen.
Ab 2024 ist deshalb beim Kauf einer Photovoltaikanlage unter 30 kWp keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Da private Anlagen kaum einmal größer als 30 kWp sind, profitieren im Prinzip alle privaten Nutzer von dieser Regelung. Als Endverbraucher bekommen Sie diese Anlagen nun mit einem Steuersatz von 0 %. Außerdem können Sie bei einer gewerblichen Nutzung eventuell auch die Mehrwertsteuer für eine Anlage zurückerstattet bekommen, die Sie 2022 gekauft haben. Das ist möglich, wenn die Anlage erst 2024 installiert wurde. Wichtig ist hier nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern der Installation. Das gilt allerdings nur, wenn Sie im Jahr 2022 nicht der Kleinunternehmerregelung unterlagen.
Außerdem gibt es noch einen weiteren großen steuerlichen Vorteil: Die Erhöhung der Einspeisevergütung! Das ist der Betrag, den Sie dafür erhalten, dass Sie mit Ihrer Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Abgerechnet wird hier in Kilowattstunden. Die Einspeisevergütung wurde zum Januar erhöht und soll für das ganze Jahr konstant bleiben, nachdem sie in den letzten Jahren so niedrig war, dass sich die Einspeisung von Solarstrom häufig gar nicht mehr lohnte. Für Anlagen unter 30 kWp entfällt die Einkommenssteuer sogar vollständig. Das gilt auch für Anlagen, die schon vor 2022 ans Netz gegangen sind. Mit Ihrer Steuererklärung können Sie sich auch die Einkommenssteuer für das Jahr 2022 ganz einfach zurückerstatten lassen.
Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass durch den Wegfall der Steuern auch weniger bürokratischer Aufwand entsteht. Sie sparen sich also auch eine Menge nerviger bürokratischer Arbeit!
Warum gibt es überhaupt Steuern auf PV-Anlagen?
Vielleicht fragen Sie sich nun auch: Wenn Photovoltaikanlagen doch so gut für die Umwelt sind – warum hat es sich der Staat dann überhaupt einfallen lassen, sie zu besteuern? Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen hat verschiedene Gründe, die bei genauerer Betrachtung durchaus nachvollziehbar sind. Im Folgenden werden einige dieser Gründe erläutert:
· Steuern als Investition ins Gemeinwesen: Die Besteuerung von PV-Anlagen dient dazu, zusätzliche Einnahmen für das Gemeinwesen zu generieren. Die Installation und der Betrieb von privaten Solarenergieanlagen können so zu wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung beitragen.
· Aufwertung gegenüber anderen Energiequellen: Die Besteuerung von PV-Anlagen ermöglicht eine Gleichbehandlung mit anderen Energiequellen, die ebenfalls besteuert werden. Dies gewährleistet eine faire Verteilung der steuerlichen Belastung im Energiesektor und stellt sicher, dass alle Energiequellen gleichermaßen behandelt werden.
· Lenkungswirkung für die Verbraucher: Steuern können das Verhalten der Verbraucher beeinflussen. Durch die Besteuerung von PV-Anlagen können staatliche Anreize geschafft werden, erneuerbare Energien zu nutzen und den Umstieg von umweltbelastenden Energieträgern zu fördern. Dies dient dem Klimaschutz und der Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung.
· Abdeckung von Infrastrukturkosten: PV-Anlagen sind in das bestehende Stromnetz integriert und nutzen bereits vorhandene Infrastruktur für die Stromübertragung und -verteilung. Die Besteuerung von PV-Anlagen kann dazu genutzt werden, die Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung der Stromnetze zu decken, da diese Infrastruktur für den reibungslosen Betrieb der Anlagen erforderlich ist.
Nicht nur wegen der Steuerfreiheit – Deshalb lohnt sich eine PV-Anlage ab 2024 besonders
Wir brauchen in Deutschland dringend mehr Photovoltaikanlagen. Sei es, um einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels zu leisten oder die Belastungen durch die stetig steigenden Strompreise und die zunehmende Wahrscheinlichkeit von Stromausfällen durch extremes Wetter zu senken. Jeder, der sich eine eigene Solaranlage anschafft, leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und holt sich bei einer Anlage mit Speicher außerdem ein zuverlässiges Notstromaggregat ins Haus. Neben den Steuervergünstigungen wurden deshalb noch weitere Verbesserungen für Photovoltaikanlagenbesitzer beschlossen.
Dazu gehört, dass die 70 %-Regelung für neue Anlagen ab 2024 nicht mehr gilt. Diese besagte, dass nur maximal 70 % der Nennleistung einer Anlage ins Netz eingespeist werden durften, um das öffentliche Netz nicht zu überlasten. Zeitgleich sind auch die technischen Anforderungen an private Anlagen gestiegen, um das Stromnetz zu schützen. Bei Verstößen drohen nun höhere Bußgelder.
Außerdem sind alle Netzbetreiber ab 2025 verpflichtet, ein eigenes Portal für Interessenten an Solaranlagen anzubieten. Dadurch soll es einfacher werden, sich über Solaranlagen zu informieren und richtige Energieentscheidungen zu treffen.
Für Anlagen bis zu 20 kWh, die auf Carport, Garage oder im Garten montiert werden, ist ab 2024 erstmals eine Fördervergütung vorgesehen, wenn das Hausdach für die Montage einer Solaranlage ungeeignet ist. Letzteres muss allerdings gutachterlich nachgewiesen werden können. So werden auch „ungewöhnlichere“ Solaranlagen gefördert. Gleichzeitig wurde die Montage von Photovoltaikmodulen im Garten und auf Garagen rechtlich vereinfacht.
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