Balkonkraftwerke gewinnen immer mehr an Bedeutung. Als saubere und umweltfreundliche Energiequelle helfen sie dabei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Außerdem können sie den Energiebedarf eines Hauses senken und somit die Stromkosten verringern.
Doch wer mit dem Gedanken spielt, ein Balkonkraftwerk anzuschaffen, sollte sich vorher auch über die diesbezüglichen Vorschriften und Gesetze Gedanken machen. Gerade in Deutschland gibt es bei diesem Thema viel zu beachten und leider auch immer wieder Falschinformationen.
Balkonkraftwerk maximale Leistung: Wir beschäftigen uns daher heute damit, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind, wie viele Balkonkraftwerke pro Zähler zulässig sind und ob Sie ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen oder nicht. Außerdem klären wir die Frage, welche maximale Leistung Ihr Balkonkraftwerk aufweisen darf.
Kurzum: Wir gehen den rechtlichen Grundlagen von Balkon-Solaranlagen auf den Grund und informieren Sie über alles, was Sie wissen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein und werfen auch noch einen kurzen Blick auf die Rechtslage bei Dachanlagen.
Welche maximale Leistung ist beim Balkonkraftwerk erlaubt?
Deutschland gilt nicht zu Unrecht als Behördendschungel. Trotzdem ist die Rechtslage in Bezug auf Balkonkraftwerke nicht ganz so kompliziert, wie es oft vermittelt wird. Um Bußgelder oder Strafen zu vermeiden, genügt es, über einige Eckdaten Bescheid zu wissen und gegebenenfalls eine relativ unkomplizierte Anmeldung durchzuführen. Wichtig ist insbesondere, dass Sie die zulässige Höchstzahl an Balkonkraftwerken pro Zähler nicht überschreiten.
Wieviel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Vorab: Das Betreiben eines Balkonkraftwerks ist vollständig legal und rechtlich unbedenklich. Eine Anmeldung ist aber in der Regel erforderlich. Die oft erwähnte Bagatellgrenze für Kraftwerke mit Leistungen unter 600 W – eben Balkonkraftwerke – gilt in Deutschland nicht, sondern stammt aus einer EU-Verordnung, sodass in einigen EU-Ländern solche Anlagen anmeldefrei betrieben werden dürfen. Das ist in Deutschland nur bei Anlagen möglich, die keinerlei Verbindung zum öffentlichen Stromnetz aufweisen. Grundsätzlich müssen alle Anlagen den einschlägigen technischen, energiewirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie den Anforderungen an die Versorgungssicherheit und den Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen.
Das tut ein Balkonkraftwerk in der Regel, wenn es unter 600 W Leistung bleibt, beim Netzbetreiber und im Markstammdatenregister angemeldet ist und nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen wird. Werden mehrere Balkonkraftwerke betrieben, darf die Maximalgrenze von 600 W nicht überschritten werden. Gegebenenfalls kann der Netzbetreiber auf einen Stromzähler mit Rücklaufsperre bestehen. Wenn Sie eine Wohnung mieten, ist vor der Installation zwingend die Erlaubnis der Vermietenden einzuholen.
Sind Balkonkraftwerke mit 900 und 1200 Watt erlaubt und wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?
Grundsätzlich versteht man unter einem Balkonkraftwerk explizit ein kleines Kraftwerk, das z. B. auf dem Balkon installiert werden kann und mithilfe von Solarpanels oder einer Windturbine Strom für den Eigenverbrauch generiert. Normalerweise können 300 Watt Leistung mit einem einzelnen Solarmodul erzielt werden, jede Schuko-Steckdose, die zur Einspeisung genutzt wird, sollte daher mit weniger als 600 Watt Leistung belastet werden. Aus diesem Grund haben viele Balkonkraftwerke auch 600 oder 900 Watt Leistung. Kraftwerke, die mehr Leistung erbringen, sind zwar nicht unbedingt verboten, gelten allerdings streng genommen nicht mehr als Balkonkraftwerke, sondern müssen als Dachsolar- oder Fassadenanlage angemeldet werden und weitergehende Vorschriften erfüllen. So müssen Sie z. B. jährlich eine Meldung an das Markstammdatenregister abgeben. Der bürokratische Aufwand erhöht sich deutlich.
Außerdem stellt sich auch die Frage nach dem Nutzen von so großen Balkonkraftwerken, denn im Gegensatz zu Dach-PV-Anlagen wird der erzeugte Strom von Balkonkraftwerken direkt ins eigene Hausnetz gespeist und nicht ins öffentliche Netz abgegeben. Er kann also nicht gespeichert und später verwendet werden, es sei denn, man nutzt eine Batterie wie z. B. eine innovative EcoFlow Powerstation EcoFlow DELTA 2. Sollten Sie aber regelmäßig große Strommengen erzeugen wollen, ist unter Umständen eine fest installierte und für diesen Zweck konzipierte Anlage die deutlich bessere Wahl als ein Balkonkraftwerk.
Wie viele Balkonkraftwerke darf ich pro Zähler oder Haushalt betreiben?
Wie bereits erwähnt, ist nicht die Menge der Kraftwerke oder Solarpanels ausschlaggebend für die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern die Gesamtleistung. Diese darf pro Zähler nicht über 600 W liegen. Überschreiten Sie als Gesamterzeugnis die 600 W Leistung, können Sie nicht mehr die bürokratisch vereinfachten Verfahren nutzen, die für Kleinbetreiber vorgesehen sind. Dabei entscheidend sind der Wechselrichter und die Strommenge, die er einspeist, nicht aber das Erzeugnis des/der Solarpanels. Die Solarpanels dürfen also theoretisch mehr Strom erzeugen, der Wechselrichter darf aber nicht mehr als 600 Watt einspeisen. Das Einspeisen in das Stromnetz ist mit dem EcoFlow PowerStream Balcony Solar System möglich. Der Micro-Inverter lässt sich mit Powerstation und Stromnetz verbinden.
Balkonkraftwerk – wie viel Watt sind erlaubt? Balkonkraftwerk maximale Leistung
Das Betreiben eines Balkonkraftwerks ist rechtlich unbedenklich. Das war zwar nicht immer so, die Vorschriften diesbezüglich wurden aber in den letzten Jahren gelockert.
Seitdem wurden die Gesetze entsprechend angepasst, was das Betreiben einer solchen Anlage erleichtert hat und auch den eigenen Anschluss an die Steckdose erlaubt. Solange Ihr Kraftwerk also die sicherheitstechnischen Vorschriften erfüllt, nicht mehr als 600 W Leistung hat und Sie es rechtskonform anmelden, sind Sie auf der sicheren Seite. Außerdem sollten Sie natürlich auch die Vorschriften Ihres Vermieters befolgen. Es kann sein, dass z. B. aus optischen oder sicherheitstechnischen Gründen eine Installation von Panels auf Ihrem Balkon nicht erlaubt ist.
Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Wie bereits erwähnt, muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und im Markstammdatenregister gemeldet werden. Das ist allerdings recht unkompliziert möglich und der Aufwand hält sich in Grenzen. Theoretische könnten Sie zwar auch die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, das lohnt sich aber bei einer so kleinen Anlage kaum und der bürokratische Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch.
Sie sollten auf jeden Fall immer im Hinterkopf behalten: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich auf jeden Fall – auch, wenn Sie damit vielleicht keine großen Strommengen produzieren. Mehr Informationen dazu, was Sie von einem 600 W-Balkonkraftwerk erwarten können, finden Sie in diesem Blogartikel. Bei der Anmeldung fallen keinerlei Kosten an und für einen überschaubaren Aufwand erhalten Sie die Möglichkeit, regelmäßig einen Teil Ihres Stroms durch Solarstrom zu ersetzen. Auch als verlässliches Notstromaggregat taugt ein Balkonkraftwerk. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern kann auch nachhaltig zur Senkung Ihrer Stromkosten beitragen.
Welche Balkonkraftwerke bietet mir EcoFlow?
Wenn Sie sich für ein Balkonkraftwerk interessieren, hat EcoFlow hundertprozentig das richtige Produkt für Sie. Warum wir das von uns behaupten können? Weil wir mit der EcoFlow DELTA-Serie nicht nur eine innovative, mobile und sichere Art der Solarstromerzeugung für zuhause ermöglichen, sondern durch die unterschiedlichen Größen unserer Powerstation-Modelle auch für jeden Bedarf eine passende Anlage bieten. Auch bei der Auswahl der Panels haben Sie bei uns einen großen Spielraum, da wir nicht nur klassische starre Solarpanels, sondern auch faltbare und flexible Solarpanels im Sortiment haben. Zudem finden Sie bei uns eine große Bandbreite an praktischen Zusatzprodukten, wie z. B. den hocheffizienten Solartracker oder das Smart Home Panel zur Integration Ihrer tragbaren Powerstation in Ihre Heimstromkreise. Entscheiden Sie sich außerdem für das EcoFlow PowerStream Balcony Solar System. Dieser einzigartige Micro-Inverter lässt sich mit Powerstation und Stromnetz verbinden und entscheidet automatisch für Sie, wie Sie Ihren Solarstrom gerade am effizientesten nutzen. Die intuitive Steuerung per App ist nicht nur besonders einfach, Sie erhalten dadurch auch einen hervorragenden Überblick über Ihren Energieverbrauch und alle Optimierungspotentiale.
Rechtliche Situation bei anderen Solaranlagen: Anmelden oder nicht – maximale Leistung beim Balkonkraftwerk
Die Frage „Balkonkraftwerk – wie viel Watt sind erlaubt?“ oder „welche maximale Leistung darf mein Balkonkraftwerk haben“, hätten wir nun geklärt, aber wenn es hier mehrere rechtliche Handhabungen bei verschiedenen Produktionsmengen gibt, wie ist die rechtliche Situation bei anderen Solaranlagen geregelt?
In der Mehrheit der Bundesländer wird für die Montage einer Dach-Solaranlage keine Baugenehmigung erforderlich, wobei der Bauherr die volle Verantwortung trägt, dass das Baurecht eingehalten wird. Ausgenommen davon sind beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude, hier ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Wieviel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Natürlich müssen bei Dachanlagen mit Solarpanels, wie es das EcoFlow 160W Solar Panel ist, Anmeldungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erfolgen, und zwar zweiteres innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme.
Bei größeren Anlagen muss ein Gewerbe angemeldet werden, was die Erklärung von Gewinnen und Verlusten zur steuerlichen Erfassung mit sich bringt. Sie müssen also gegebenenfalls Steuern auf Ihre erwirtschafteten Gewinne zahlen und entsprechend eine Steuererklärung für Ihr Gewerbe einreichen.
Diese Anlagen produzieren Strom, der ins öffentliche Netz abgegeben wird und daher dem Netzbetreiber zur Verfügung steht, um Haushalte damit zu beliefern. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Volleinspeisung als auch die Möglichkeit der Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz. Meist wird die Überschusseinspeisung bevorzugt und der Strom, der selbst verbraucht werden kann, auch selbst verbraucht.
Das ist aufgrund sinkender Einspeisevergütungen in den letzten Jahren auf ein Rekordtief, in der Regel sehr viel sinnvoller, denn die Abgabe an das öffentliche Netz ist nur dann gewinnbringend, wenn eine gewisse Höhe an Einspeisevergütungen erzielt werden können, andernfalls rechnet sich die Anschaffung der Anlage finanziell nicht.
Der Strom muss dann, wenn der eigene Haushalt nicht mit Energie versorgt werden kann, wieder vom Grundversorger zu hohen Preisen zugekauft werden. Die höchste Einsparung ist zu machen, wenn Sie möglichst hohe Anteile des genutzten Stroms in Ihrem Haushalt mit Ihrer Anlage selbst produzieren, denn dann müssen Sie – gerade bei den hohen Energiepreisen aktuell – wenig teuren Strom von außen zukaufen und können die Überschüsse als Nebengeschäft an den Netzbetreiber verkaufen.