Wer bei seinen Steuern nicht unnötig Geld ausgeben möchte, sollte sich am besten gut auskennen, wenn er seine Steuererklärung macht. Das gilt auch für die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen und Anschaffungen für Ihren Haushalt von der Steuer abzusetzen. In diesem Blogartikel möchten wir uns damit beschäftigen, ob diese auch für Balkonkraftwerke möglich ist.
Lesen Sie weiter, wenn Sie sich dafür interessieren, ob und wie Sie Ihr Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen können und welche Ersparnisse Sie dadurch erwarten können. Natürlich haben wir auch weitere wertvolle Tipps für Sie auf Lager.

Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich lässt sich das Balkonkraftwerk an sich leider nicht von der Steuer absetzen. Sie können es weder abschreiben noch die Werbungs- oder Betriebskosten absetzen. Das bedeutet aber nicht, dass das Balkonkraftwerk steuerlich gar nicht relevant ist, beziehungsweise, dass Sie diesbezüglich nichts beachten müssen.
Zunächst gibt es eine gute Nachricht: Während Sie die Kosten für Ihr Balkonkraftwerk zwar selbst tragen müssen, sieht es mit den Kosten für die Installation anders aus. Diese können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür müssen Sie von den Handwerkern eine Rechnung anfordern, auf der die Lohnkosten separat – und unabhängig von den Materialkosten für Solarpanels und Zubehör – ausgewiesen sind. Bis zu 20 % des Lohns bzw. bis zu 1200 Euro jährlich können Sie dann als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Was muss ich tun, damit ich keine Umsatzsteuer auf mein Balkonkraftwerk zahlen muss?
Seit einiger Zeit sind alle Solarprodukte für Anlagen bis zu 20 kWp von der Mehrwertsteuer befreit – also nicht nur Solarpanels, sondern auch Solarbatterien und weiteres Zubehör. Diese Regelung bleibt bis mindestens 2026 so bestehen. Dabei handelt es sich um ein politisches Instrument, um die Anschaffung von privaten Solaranlagen noch attraktiver zu machen und so dafür zu sorgen, dass mehr Menschen in private Anlagen investieren.
Doch was müssen Sie tun, um von dieser Regelung zu profitieren? Die einfache Antwort lautet: gar nichts! Da die 19 % Mehrwertsteuer beim Kauf gar nicht erst auf den Preis gerechnet werden und so auch nicht auf der Rechnung auftauchen, sparen Sie diesen Kostenanteil, ohne dass Sie dafür tätig werden müssen. Dabei ist es allerdings notwendig, dass Sie auf in der EU zugelassene CE-zertifizierte Produkte setzen.

Wie genau kann ich die Lohnkosten für die Installation meines Balkonkraftwerks steuerlich absetzen?
Wenn Sie vorhaben, die Lohnkosten für die Installation Ihres Balkonkraftwerks von der Steuer abzusetzen, ist die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen diese Dienstleistung unbedingt unbar bezahlen. Das heißt, Sie müssen überweisen oder Kartenzahlung nutzen und unbedingt auf eine Rechnung bestehen. Da Materialkosten nicht abgesetzt werden können, ist es, wie oben bereits erwähnt, zwingend erforderlich, dass auf Ihrer Rechnung die Lohnkosten der Installateure separat ausgewiesen sind. Auch das Datum der Ausführung sollte auf der Rechnung vermerkt sein und Sie sollten im Idealfall einen Zahlungsnachweis bereitstellen können.
In Deutschland haben Sie dann in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Ausführungen“ die Möglichkeit, die entsprechenden Lohnkosten anzugeben. Das erfolgt unter dem Stichwort „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“. Hier lässt sich die Summe für die haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen, die Sie einfach von der Rechnung abschreiben können. Alles bis 1200 Euro sollte anerkannt werden.
Die Belege (z. B. den Zahlungsbeleg) müssen Sie erst einmal nicht mit einreichen. Sie sollten Sie aber unbedingt aufbewahren, falls das Finanzamt auf einen Nachweis besteht.
Lohnt es sich, das Balkonkraftwerk in der Steuererklärung zu berücksichtigen?
Ob sich eine Erwähnung des Balkonkraftwerks in der Steuererklärung lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie Handwerkerkosten zahlen müssen, ist es immer sinnvoll zu prüfen, ob sich die Erwähnung lohnt. Sollte die Pauschale von 1200 Euro bereits durch andere haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B. Putzhilfen etc. ausgeschöpft sein, ist eine Erwähnung aber nicht zwingend nötig.
Es gibt außerdem noch einen weiteren Punkt, an den Sie denken sollten: Manchmal ist es für den Erhalt von Förderungen notwendig, das Finanzamt über Ihr Balkonkraftwerk zu informieren. Wenn Sie also planen, von regionalen Förderprogrammen zu profitieren, ist es wichtig, das vorab zu prüfen – und zwar am besten vor der Anschaffung der Anlage.
Welche Unterschiede gibt es steuerlich in Bezug auf große Solaranlagen?
Wenn Sie nicht nur in ein Balkonkraftwerk, sondern in eine „richtige“, große Solaranlage investieren wollen, sieht die Lage schon ein wenig anders aus. Hier ist eine steuerliche Erwähnung in der Regel notwendig – nicht nur, um von verschiedenen Förderungen oder Abschreibungsmöglichkeiten profitieren zu können.
Der Grund ist, dass Sie mit Ihrer Solaranlage oft auch Einnahmen erzielen. Zwar sind diese Einnahmen seit 2023 in der Regel nicht mehr steuerpflichtig, wenn Ihre Anlage kleiner als 30 kWp ist, das sollten Sie aber im Zweifelsfall immer prüfen. Auch, wenn die Anlage nicht für Wohngebäude genutzt wird, sondern lediglich zur Gewinnerzielung betrieben wird, besteht eine Einkommensteuerpflicht und sie muss unbedingt in der Steuererklärung erwähnt werden.