Die Energiewende ist eines der drängendsten politischen Ziele – und wohl eines derjenigen, für die wir als Privatpersonen am meisten tun können. Schließlich kann jeder Hausbesitzer und (in eingeschränktem Umfang) auch Wohnungsbesitzer mit Hilfe eigener Solarpanels grünen Strom erzeugen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Beste daran: Eine eigene Solaranlage ist nicht nur umweltfreundlich, sondern schützt im besten Fall auch unseren Geldbeutel und bringt eine ganze Reihe weiterer Vorteile mit sich.
Dieser Blogartikel ist für all diejenigen, die sich besonders gut auf die Zukunft vorbereiten wollen und sich fragen, ob sie eine PV-Anlage im Jahr 2025 auch gleichzeitig mit einem Balkonkraftwerk betreiben können!

Darf man im Jahr 2025 wirklich ein Balkonkraftwerk und eine PV-Anlage gleichzeitig nutzen?
Selbstverständlich ist es erlaubt, ein Balkonkraftwerk und eine PV-Anlage gleichzeitig zu nutzen. Diese Kombination ist zwar nicht besonders häufig, da oft eine Erweiterung der großen Anlage mehr Sinn ergibt, rechtlich spricht aber nichts dagegen. Es gibt keine Deckelung für die Gesamtleistung, die Sie mit Ihren heimischen Solaranlagen erzielen dürfen.
Dennoch ist bei der gleichzeitigen Nutzung einiges zu beachten. Sie müssen sowohl die PV-Anlage als auch das Balkonkraftwerk korrekt anmelden und die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. In einigen Fällen können dafür auch vorab Genehmigungen notwendig sein, z. B., wenn bauliche Veränderungen notwendig sind.
Wann ergibt es Sinn, eine PV-Anlage und ein Balkonkraftwerk gleichzeitig zu nutzen?
Das Wichtigste bei der Nutzung von heimischer Solarenergie ist immer, den Eigenverbrauch so hoch wie möglich zu halten. Je mehr Sie von Ihrem selbst erzeugten Strom selbst nutzen, desto höher ist Ihr Sparpotential – denn zugekaufter Strom aus dem Netz ist immer teurer als selbst erzeugter Strom.
Wenn Sie also einen noch höheren Eigenverbrauch anstreben oder der selbst erzeugte Strom bisher nicht ausreicht, um Ihren Bedarf zu decken, kann es sinnvoll sein, Ihre Anlage um ein Balkonkraftwerk zu ergänzen. Das ist z. B. ein guter Plan, wenn die Dachfläche für eine Erweiterung Ihrer PV-Anlage nicht mehr ausreicht, an anderer Stelle aber genug Platz für ein kleines Kraftwerk ist.
Auch, wenn Sie in einem Mietshaus wohnen und neben einer gemeinschaftlich genutzten großen Anlage noch ein Balkonkraftwerk anschließen möchten, ist das bei entsprechenden Standortbedingungen möglich und häufig sinnvoll.
Nicht zuletzt beginnen auch viele Eigenheimbesitzer mit einem Balkonkraftwerk ihre Reise in die Welt der Solarenergie, um dann nach einiger Zeit festzustellen, dass sie so begeistert sind, dass sie gerne eine große Anlage installieren würden. Auch in diesem Fall ist es absolut legitim, beide Anlagen parallel zu betreiben.

Rechtliches & Organisatorisches – worauf muss ich achten, wenn ich eine PV-Anlage und ein Balkonkraftwerk gleichzeitig betreiben möchte?
Wenn Sie Ihre PV-Anlage gemeinsam mit einem Balkonkraftwerk betreiben möchten, sollten sie unbedingt die folgenden Punkte
1. Anmeldung und Genehmigungen | Beide Anlagen müssen bei den zuständigen Behörden und beim Netzbetreiber ordnungsgemäß angemeldet werden. Während bei Balkonkraftwerken ein einfacheres Anmeldeprozedere genügt, sind bei einer großen Anlage mehr bürokratische Schritte notwendig. |
2. Einspeisung | Sie sollten vorab klären, wie die Einspeisung ins Netz erfolgt und wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann. Am besten planen Sie Ihre Anlage gemeinsam mit Profis, sodass sie optimal zu Ihrem Standort passt. |
3. Zählertechnik | Geeignete Messsysteme (z. B. Smart Meter) sind erforderlich, um Erzeugung und Verbrauch korrekt zu erfassen. In der Regel wird der Netzbetreiber sich um den Austausch des Zählers kümmern, wenn das nötig ist. |
4. Sicherheit | Alle relevanten sicherheitstechnischen Normen und Installationsvorschriften müssen eingehalten werden. Das gilt auch für Bauvorschriften. Achtung: Viele Genehmigungen müssen unbedingt vor dem Kauf der Anlage eingeholt werden. |
5. Wirtschaftlichkeit | Eine Prüfung der Investitionskosten, Fördermöglichkeiten und Einspeisevergütungen sollten Sie unbedingt einplanen, damit Ihre Anlage wirtschaftlich arbeitet. |
6. Netzverträglichkeit | Der zusätzliche Einspeisepunkt darf nicht zu einer Überlastung des Hausanschlusses führen; daher ist eine Netzverträglichkeitsprüfung ratsam. Der Ansprechpartner bei diesbezüglichen Fragen ist Ihr Netzbetreiber. |
PV-Anlage und Balkonkraftwerk gleichzeitig betreiben – wie häufig kommt das vor?
Tatsächlich ist die Kombination aus großer PV-Anlage und Balkonkraftwerk als Lösung nicht besonders häufig, da es – wie erwähnt – oft sinnvoller ist, stattdessen auf eine einzelne, größere Anlage zu setzen. Offizielle Zahlen gibt es dafür aber nicht. Festhalten können wir jedoch, dass Balkonkraftwerke immer beliebter werden und immer mehr Haushalte bereichern.
Kann man auch zwei PV-Anlagen oder zwei Balkonkraftwerke in 2025 gleichzeitig betreiben?
Auch gegen den gleichzeitigen Betrieb von zwei PV-Anlagen und zwei Balkonkraftwerken spricht rechtlich grundsätzlich erst einmal nichts. Die technische Umsetzung kann bei einer solchen Lösung allerdings etwas komplizierter werden. Zudem ergibt eine solche Lösung nur in sehr wenigen Fällen Sinn.
Häufig ist es zum Beispiel klüger, die Panels einer großen Anlage in verschiedene Richtungen auszurichten oder eine Solarnachführung zu nutzen. Wichtig ist auf jeden Fall: Wenn Sie zwei Anlagen gleichzeitig betreiben möchten, müssen Sie unbedingt beide Anlagen separat genehmigen lassen und anmelden.