Oft lesen Sie in unserem Blog über die Vorteile von Photovoltaikanlagen in Einfamilienhäusern. Und auch mit den Vorteilen von Balkonkraftwerken für Mietende haben wir uns schon beschäftigt. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen und in einer Eigentümergemeinschaft sind? Unter welchen Voraussetzungen können Sie hier Ihr eigenes Solarprojekt realisieren und welche Optionen gibt es? Damit beschäftigen wir uns im folgenden Blogartikel.
Wie können Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern funktionieren und was muss ich bei einer Eigentümergemeinschaft beachten?
Natürlich können Photovoltaikanlagen auch in Mehrfamilienhäusern einige wichtige Vorteile bieten. Dabei gibt es aber verschiedene Optionen, wie das Solarprojekt ausgestaltet werden kann. Zum einen können Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung natürlich Solarpanels auf Ihrem Balkon oder Dachstück oder in einem Gartenbereich anbringen, sofern das laut Eigentümerversammlung gestattet ist. Zum anderen sind auch gemeinschaftliche Solarprojekte, bei denen sich mehrere oder alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft eine Solaranlage teilen, möglich.
Wenn Sie auf eine Gemeinschaftsanlage setzen, denken Sie groß. Hier beteiligen sich alle Eigentümer an den Kosten und die Solaranlage wird zu einem festen Bestandteil der Stromversorgung in Ihrem Mehrfamilienhaus. Dabei ist es allerdings erforderlich, dass alle Eigentümer zustimmen und sich finanziell einbringen. Der Vorteil ist, dass die Kosten für den einzelnen geringer ausfallen. Heutzutage werden gerade Neubauprojekte oft von Anfang an mit solchen Anlagen geplant. Aufgaben wie Verwaltung und Wartung werden gemeinsam wahrgenommen oder nach Abstimmung in Auftrag gegeben. Im Schnitt ist also die Arbeit für den einzelnen Wohnungsbesitzer überschaubar. Es ist aber nicht immer so einfach, Erträge und Kosten fair zu verteilen.
In vielen Fällen ist es, wie erwähnt, auch möglich, dass Sie als Besitzer Ihrer Eigentumswohnung eigene Solarpanels installieren. Hierfür ist allerdings die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Der Vorteil ist, dass Sie Ihre Anlage dann völlig frei gestalten und nutzen können, ohne ständig auf die Zustimmung der anderen angewiesen zu sein. Die Erträge und gegebenenfalls auch die Einspeisevergütung werden nicht geteilt. Dafür sind aber auch die Anschaffungskosten meistens höher.
Wie läuft die Anschaffung einer Solaranlage in einer Eigentümergemeinschaft
In der Regel müssen Sie für die Anlage einen Antrag bei der Eigentümerversammlung stellen bzw. Gemeinschaftsprojekte müssen gesammelt beschlossen werden. Ist dies geschehen, können Angebote eingeholt werden, die im Falle eines Gemeinschaftsprojekts ebenfalls gemeinsam gesichtet werden. Für die Nutzung müssen die notwendigen vertraglichen Regelungen getroffen werden. Außerdem muss beschlossen werden, wer die Wartung und Instandhaltung bei einem Gemeinschaftsprojekt übernimmt.
Kann mir die Eigentümergemeinschaft meine Photovoltaikanlage oder mein Balkonkraftwerk verbieten?
Obwohl das Solarpaket I im Bereich Balkonkraftwerke für massive Erleichterungen gesorgt hat und Vermieter ihren Mietern ein solches Kraftwerk nicht mehr einfach so verbieten dürfen, sieht es bei Photovoltaikprojekten in Eigentümerversammlungen oft anders aus. Ob hier ein Verbot durch die Eigentümerversammlung möglich ist, hängt von der jeweiligen Satzung ab – doch tatsächlich müssen meistens alle Eigentümer dem Projekt zustimmen. Typische Bedenken sind zum Beispiel optische Einschränkungen oder potenzielle Sicherheitsrisiken. Hier sollten Sie vorab recherchieren, um Bedenkenträgern gegebenenfalls den Wind aus den Segeln nehmen zu können. Überprüfen Sie am besten vorab die rechtlichen Grundlagen, damit Sie Ihre Spielräume genau kennen.
Trotzdem bleibt es dabei: Ihr Solarprojekt – und auch Gemeinschaftsprojekte – können am Gegenwind anderer Eigentümer scheitern. Ausnahmen sind regelmäßig Balkonkraftwerke, für die keinerlei bauliche Veränderungen notwendig sind und die in diesem Fall dann nicht genehmigungspflichtig sind.
Muss ich gemeinschaftliche Solarprojekte mittragen?
Ob Sie dazu verpflichtet sind, ein gemeinschaftliches Solarprojekt mitzutragen, hängt davon ab, was diesbezüglich in der Eigentümer-Satzung vereinbart wurde. In der Regel werden solche Projekte per Mehrheitsbeschluss umgesetzt – das bedeutet, dass Sie sich auch an den Kosten beteiligen müssen, wenn Sie dagegen stimmen. Gerade seit der WEG-Reform im Jahr 2020 können Modernisierungen und klimatechnische Anpassungen von Gebäuden recht leicht umgesetzt werden und Sie haben wenig Handhabe, wenn es darum geht, einen solchen Beschluss zu verhindern. Trotzdem kann es natürlich sinnvoll sein, sich Rechtsbeistand zu suchen, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu evaluieren. Widerspruch einlegen können Sie in der Regel immer, es ist nur nicht immer wahrscheinlich, dass diesem stattgegeben wird.
Ob Sie wirklich gegen ein gemeinschaftliches Solarprojekt stimmen sollten, ist allerdings eine andere Frage. Gerade heutzutage, wo die Berichte über den Klimawandel und steigende Strompreise allgegenwärtig sind, profitieren auch Sie stark von einer gemeinschaftlichen Solaranlage – sei es durch Kostenersparnisse oder einfach ein gutes Gewissen. Überlegen Sie, ob es fair ist, den anderen die Chance auf die Erzeugung sauberer Energie im eigenen Zuhause zu verwehren.
Welche Vorteile bieten Solaranlagen Besitzern von Eigentumswohnungen?
Es gibt zahlreiche Vorteile von Photovoltaikprojekten für Eigentumswohnungen. Diese ähneln stark denen, die Solaranlagen auch bei Einfamilienhäusern und Mietwohnungen bieten. Zum einen können Sie sich so sicher sein, dass ein Teil Ihres Stroms aus nachhaltigen Energien gewonnen wird – ohne, dass dafür CO2 in die Luft freigesetzt wird. Das ist in Zeiten des Klimawandels dringend notwendig. Jeder von uns sollte einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.
Auch in einem Mehrfamilienhaus werden Sie mit einer Solaranlage unabhängiger von den Stromanbietern und können künftige Strompreiserhöhungen entspannter annehmen. Außerdem sparen Sie ab sofort bei den Stromkosten, da Sie weniger Strom hinzukaufen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Solaranlage auch als Notstromaggregat für Ihr Mehrfamilienhaus nutzen. Hierfür sind allerdings leistungsstarke Speichervorrichtungen nötig und es muss geklärt sein, wie der Notstrom im Fall der Fälle fair aufgeteilt wird.
Nicht zuletzt übernehmen Sie mit einer eigenen Solaranlage auch immer eine Vorreiterrolle. Es bleibt zu hoffen, dass auch Ihre Nachbarn Ihrem Beispiel folgen und ebenfalls auf Solarenergie umrüsten.
Was kann ich tun, wenn in meinem Mehrfamilienhaus keine Solaranlage möglich ist?
Wenn in Ihrem Mehrfamilienhaus keine Solaranlage möglich ist, müssen Sie nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Zunächst können Sie den Fall rechtlich prüfen lassen und schauen, wie es mit einem Balkonkraftwerk aussieht. Dieses kann beispielsweise mit tragbaren Panels gestaltet werden – dann stellt es keine bauliche Veränderung dar und kann eigentlich nicht verboten werden. Die passenden Lösungen dafür finden Sie im Sortiment von EcoFlow.
Wenn alles nichts hilft und Sie wirklich keine eigene Solaranlage besitzen dürfen, können Sie über den Wechsel zu einem Ökostromtarif nachdenken. Auch dann tun Sie etwas Gutes für die Umwelt und können sich ebenfalls sicher sein, dass Ihr Strom aus nachhaltigen Energiequellen stammt. Außerdem erhalten Sie vielleicht noch eine attraktive Willkommensprämie – so sparen Sie dann auch ein wenig, obwohl Sie nicht in eine Solaranlage investieren können.
Fazit
Sie können also mitnehmen, dass Photovoltaikanlagen auch in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften eine nachhaltige und kostensparende Lösung darstellen können. Damit bekommen Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres Strombedarfs bzw. des Bedarfs der Hausgemeinschaft aus erneuerbaren Energien zu decken und unabhängiger von Stromanbietern zu werden.
Wenn Sie als Wohnungseigentümer eine Solaranlage installieren möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Sie können eine eigene Anlage auf Ihrem Balkon oder Dach anbringen, sofern die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Alternativ können Sie sich an einem Gemeinschaftsprojekt beteiligen, bei dem alle Eigentümer die Kosten und Erträge teilen. Letzteres erfordert jedoch die Zustimmung aller Beteiligten und eine faire Verteilung der Kosten und Erträge.
Gemeinschaftliche Anlagen sind oft wirtschaftlicher, da die Kosten für den Einzelnen geringer ausfallen und Aufgaben wie Wartung und Verwaltung gemeinsam getragen werden. Allerdings ist es wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die spezifischen Regelungen vorab festgelegt werden. Sollte eine Photovoltaikanlage nicht realisierbar sein, bieten flexible Balkonkraftwerke eine unkomplizierte Alternative. Diese führen nicht zu baulichen Veränderungen und sind daher meist genehmigungsfrei.