Balkonkraftwerke liegen bundesweit im Trend. Kein Wunder, denn diese steckerfertigen Solaranlagen bringen nicht nur uns als Bürgern maßgebliche Ersparnisse, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Klimaschutzes und der Dezentralisierung des Stromnetzes.
Wenn Sie sich ein solches Kraftwerk anschaffen wollen, dann gibt es allerdings recht viel zu beachten. Denn je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, können Sie bei der Anschaffung von unterschiedlichen Förderungen profitieren. Dieser Blogartikel richtet sich an alle Einwohner des Bundeslandes Sachsen – erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk in Sachsen am günstigsten planen.
Welche Förderungen kann ich 2024 in Sachsen für Balkonkraftwerke erhalten?
In Sachsen gibt es seit 2023 ein Programm, das steckerfertige Solarmodule fördert. Ab diesem Monat dürfen auch Balkonkraftwerke mit 800 statt 600 Watt gefördert werden. Das Kontingent für Eigentümer ist dabei allerdings schon lange ausgeschöpft, hier können keine Anträge mehr gestellt werden. Sind Sie dagegen Mietende, können Sie voraussichtlich noch für mehrere Monate einen Antrag auf Förderung stellen. Bisher wurden in das Programm bereits 11950 Anträge eingereicht und so eine Vielzahl von Balkonkraftwerken gefördert. Erhältlich ist ein Zuschuss von 300 Euro – hierbei handelt es sich um einen Festbetrag, er wird also nicht anteilig zu den tatsächlichen Kosten des Balkonkraftwerks erhöht oder gesenkt.
Doch welche Voraussetzungen müssen Sie als Mietende erfüllen, damit Ihr Balkonkraftwerk gefördert wird? Eigentlich sind die Bedingungen recht kulant. Gefördert werden Balkonkraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 Wp, wobei auch Montage und Installation sowie Zubehör des Balkonkraftwerks förderungswürdig sind. Die Förderung gilt aktuell nur für Mieter mit Erstwohnsitz in Sachsen und Privatpersonen – Unternehmen werden daher nicht gefördert. Ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause ist aber natürlich kein Hinderungsgrund.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Anlage nicht vor Juni 2023 bestellt/gekauft haben und dass die Leistung des Kraftwerks 800 Watt nicht überschreitet. Die Anlage muss neu gekauft werden und darf nicht gewerblich genutzt werden. Es ist aber nicht notwendig, alle Komponenten beim gleichen Händler zu bestellen. Außerdem darf die Anlage nicht durch den Vermieter untersagt worden sein. Weitere Förderprogramme dürfen nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden – das gilt auch für die Einspeisevergütung, die Sie für eine so geförderte Anlage nicht erhalten können. Pro Person ist nur ein Balkonkraftwerk förderbar.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Wichtig ist, dass die zulässige Leistungsgrenze nicht überschritten wird und Sie auf ein Produkt setzen, dass in der EU zugelassen ist und die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst nach Kauf und Inbetriebnahme kann die Antragstellung erfolgen – es bleibt also ein Restrisiko, dass der Antrag nicht genehmigt wird. Sie sollten sich das Kraftwerk daher auf jeden Fall auch ohne die Unterstützung leisten können. Ansonsten ist die Antragstellung aber recht unkompliziert – als Nachweis reicht zum Beispiel eine bezahlte Rechnung aus. Außerdem muss das Kraftwerk vorab im Marktstammdatenregister angemeldet worden sein – dabei erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die Sie dann bei Ihrem Förderantrag abgeben. Rückwirkende Förderungen für Anlagen, die vor Juni 2023 ans Netz gebracht wurden, sind leider nicht möglich.
Was kann ich tun, wenn ich keine Förderung erhalte?
Ein negativer Förderungsbescheid muss nicht automatisch das Aus für Ihren Balkonkraftwerk-Traum bedeuten. Erst einmal sind Balkonkraftwerke so schon recht erschwinglich und zeichnen sich durch eine kurze Amortisationszeit aus, die durch eine fehlende Förderung nur geringfügig beeinträchtigt wird. Außerdem sind Förderungen auf Landesebene nicht die einzige Möglichkeit, bei einem Balkonkraftwerk oder Solarpanels zu sparen. Manchmal sind auch für einzelne Städte Förderungen verfügbar, wobei uns dafür für Sachsen allerdings leider keine Informationen vorliegen. Dann gibt es aber auch noch Förderungen, die in Gesamtdeutschland verfügbar sind und teilweise besonders einfach beantragt werden können.
Warum werden Balkonkraftwerke auf Bundesebene gefördert und wie kann ich davon profitieren?
Derzeit gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Solaranlagen, die bundesweit verfügbar sind und somit in jedem Bundesland genutzt werden können – also auch in Sachsen. Eine besonders attraktive Förderung ist die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen unter 30 kWp. Diese Regelung betrifft nahezu alle privaten Solaranlagen und Balkonkraftwerke. Beim Kauf Ihrer Solaranlage wird die Mehrwertsteuer von 19 % bereits vom Kaufpreis abgezogen, sodass Sie als Käufer nichts weiter unternehmen müssen. Diese Befreiung gilt nach aktuellem Stand bis 2026, weshalb es sich durchaus lohnen kann, zeitnah in eine Solaranlage zu investieren. Das Sparpotential von 19 % ist dabei immens, schließlich zahlen Sie fast ein Fünftel weniger.
Besonderheiten durch das Solarpaket I
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung von Balkonkraftwerken wurde mit dem Solarpaket I unternommen, das seit diesem Frühjahr in Kraft ist. Dieses Maßnahmenpaket zielt darauf ab, das Tempo des Solarausbaus zu verdreifachen, um die Energieversorgung in Deutschland schnellstmöglich klimaneutral zu gestalten. Balkonkraftwerke spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie es uns allen ermöglichen, eigenen Strom zu erzeugen und so einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Das Solarpaket I bringt zahlreiche Neuerungen zum Thema Balkonkraftwerke mit sich. Künftig ist nur noch eine Meldung beim Marktstammdatenregister erforderlich, eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt – die Anmeldung ist also deutlich unkomplizierter. Eine weitere wichtige Änderung ist die Anhebung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke von 600 auf 800 Watt. Diese Erhöhung ermöglicht es Ihnen, mehr Geräte mit dem selbst erzeugten Strom zu betreiben, ohne dass die Anmeldebedingungen komplizierter werden. Früher galten für Anlagen mit 800 Watt schärfere Anmeldebedingungen, um eine Überlastung des Netzes zu verhindern.
Erleichterungen gibt es auch für diejenigen, die ihre Solaranlage nicht klassisch auf dem Dach oder Balkon, sondern beispielsweise auf einer Rasenfläche oder dem Garagendach installieren möchten. Dies bietet Ihnen deutlich mehr Flexibilität bei der Standortwahl und erleichtert es Ihnen, eine für Ihre Bedürfnisse passende Lösung zu finden, wenn Ihre Wohnverhältnisse nicht ganz optimal zu einem Balkonkraftwerk passen.
Zudem wurde im Rahmen des Solarpakets I beschlossen, dass Vermieter ihren Mietern die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr grundsätzlich untersagen dürfen. Dies ist besonders relevant für Sie, wenn Sie bisher auf die Zustimmung Ihres Vermieters angewiesen waren. Allerdings gibt es nach wie vor spezielle Ausnahmen, etwa wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. In solchen Fällen müssen Mieter und Vermieter individuelle Lösungen finden, die den Denkmalschutzbestimmungen entsprechen.
Die Förderung von Balkonkraftwerken und anderen Solaranlagen ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende. Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, erneuerbare Energie zu nutzen und somit zur Reduzierung der CO2-Emissionen beizutragen. Sie tragen nicht nur zur Energiewende bei, sondern können auch die Stromkosten unserer Haushalte senken und so Strompreiserhöhungen abfangen. Daher sind die verschiedenen Fördermaßnahmen, einschließlich der Mehrwertsteuerbefreiung und der Regelungen des Solarpakets I, von großer Bedeutung.
Übrigens: Mit diesen Förderungen wird nicht nur der Ausbau von Solaranlagen beschleunigt, sondern auch der Zugang für eine breite Bevölkerungsschicht erleichtert – es geht also auch ein Stück weit um soziale Gerechtigkeit.
Fazit
Fast überall in Deutschland stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie ein eigenes Balkonkraftwerk anschaffen wollen. Speziell für Einwohner von Sachsen ist zwar aktuell nur eine Förderung für Mietende mit einem Erstwohnsitz in Sachsen verfügbar, wenn das auf Sie zutrifft, können Sie aber ganze 300 Euro erhalten. Den Antrag stellen Sie nach der Installation des Kraftwerks, da Sie dafür die Rechnung mit einreichen müssen. Grundsätzlich sind die Antragsbedingungen recht unkompliziert.
Außerdem können Sie jederzeit von bundesweiten Förderungen profitieren. Hier kommen etwa die Mehrwertsteuerbefreiung und günstige Kredite sowie die Neuerungen durch das Solarpaket I in Betracht. Da aktuell an einem weiteren Solarpaket gearbeitet wird, können wir optimistisch in die Zukunft schauen. Mit Sicherheit gibt es bald weitere Förderungsmöglichkeiten für private Solarprojekte!