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Entnahmeerklärung für Photovoltaik – darauf unbedingt achten

Für die meisten von uns sind bürokratische Aufgaben eher nervig. Deshalb zählen sie leider häufig zu den Dingen, die wir auf die lange Bank schieben – sei es, weil wir uns gerade ein wenig überfordert fühlen, den Aufwand nicht genau durchblicken oder schlicht und einfach keine Zeit haben. Auch die bürokratischen Hürden, die mit der Planung und dem Betrieb einer PV-Anlage einhergehen, wirken auf viele von uns abschreckend. Gerade die Entnahmeerklärung, die aus steuerlichen Gründen notwendig ist bzw. mit der viele von uns einiges an Geld sparen können, ist für den ein oder anderen mit vielen Fragezeichen verknüpft. Im folgenden Blogartikel möchten wir versuchen, Licht in das Dunkel zu bringen und Sie gut auf die Anfertigung Ihrer Entnahmeerklärung vorzubereiten. Worauf müssen Sie achten – und warum ist die Erklärung überhaupt notwendig?

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Was ist eine Entnahmeerklärung für Photovoltaikanlagen und worauf muss ich achten?

Beginnen wir mit den Grundlagen: In Deutschland ist rechtlich klar geregelt, um was es sich bei Entnahmen überhaupt handelt. Dabei geht es also um Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen, die Sie dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres für sich, für Ihren Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke entnommen haben. In Bezug auf Photovoltaikanlagen entnehmen Sie über das Jahr hinweg Strom, den Sie für Ihren Eigenverbrauch nutzen. Grob gesagt, können Sie sich Ihre PV-Anlage als Betrieb vorstellen. Wenn Sie aus diesem Betrieb Güter (also Strom) in Ihr Privatvermögen überführen, müssen Sie eine Entnahmeerklärung vorlegen. Eigenverbrauch gilt als „unentgeltliche Wertabgabe“ und ist daher steuerpflichtig. Aber: Die Steuerpflicht galt für selbst erzeugten Strom aus kleineren Anlagen nur bis 2023, seitdem können solche Anlagen ins Privatvermögen überführt werden.

Es gibt zwei Arten von Entnahme-Erklärungen: Zum einen können Sie damit rückwirkend Steuern bei Bestandsanlagen sparen (das erklären wir im nächsten Absatz), zum anderen können Sie damit Ihren Eigenverbrauch bei selbst genutzten Anlagen deklarieren. Angeben können Sie die Entnahmen entweder bei der Umsatzsteuervoranmeldung, bei der Steuererklärung oder flexibel gegenüber dem Finanzamt. Im Netz sind dafür verschiedene Muster erhältlich. Die Entnahmeerklärung enthält immer Ihre persönlichen Daten, Daten zu Art und Leistung der Anlage, den Zeitraum der Entnahme sowie gegebenenfalls Daten zur Menge und zum Wert des verbrauchten Stroms.

Checkliste zur Entnahmeerklärung

Wenn Sie Ihre Anlage steuerpflichtig betreiben, ist es tendenziell sinnvoll, schon das ganze Jahr hinweg Daten zu den verbrauchten Strommengen zu sammeln. So sind sie auf die Erklärung vorbereitet und sparen wertvolle Zeit. Moderne Anlagen mit App-Steuerung wie die Produkte von EcoFlow stellen Ihnen die Daten auch ganz von alleine bereit. Wichtig ist auch, dass Sie sich vor allem bei größeren Anlagen vorab auch steuerlich beraten lassen. Zudem müssen Sie sich über alle Gesetzesänderungen auf dem Laufenden halten, damit sich in Ihrer Erklärung keine Fehler einschleichen. Nicht zuletzt dürfen Sie auch nicht versäumen, die Anlage bei der Inbetriebnahme ordentlich anzumelden.

  • Lassen Sie sich vor der Anschaffung einer neuen Anlage steuerlich beraten.
  • Melden Sie die Anlage ordnungsgemäß an.
  • Informieren Sie sich über Gesetzesänderungen. Prüfen Sie, ob Sie mit der Entnahmeerklärung für Bestandsanlagen noch Steuern sparen können.
  • Tracken Sie Stromproduktion und Entnahmen sorgfältig.
  • Halten Sie die angegebenen Fristen ein.
  • Füllen Sie Ihre Erklärung sorgfältig aus und vermeiden Sie inhaltliche Fehler.
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Muss jeder eine Entnahmeerklärung abgeben? Kann ich die Steuer sparen?

Grundsätzlich sind Anlagen bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, wenn der Strom privat genutzt wird. Dabei muss die private Nutzung 90 % des erzeugten Stroms ausmachen. Als privat genutzt gelten Anlagen außerdem automatisch, wenn sie über eine Solarbatterie verfügen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Kleinunternehmerregelung nicht überschreiten, laut der Umsatzsteuer fällig wird, wenn Sie 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr verdient haben. Wenn Sie von der Steuerbefreiung profitieren wollen, müssen Sie bei Bestandsanlagen, die vor 2023 angeschafft wurden, gegenüber dem Finanzamt einmalig eine Erklärung über die „Entnahme der Photovoltaikanlage“ aus dem Unternehmensvermögen abgeben.

Wir können also festhalten: Ob Sie eine Entnahmeerklärung abgeben müssen, hängt davon ab, wie groß Ihre Anlage ist und wie viel Sie damit erwirtschaften. Für den normalen Betrieb im privaten Rahmen entfällt durch die jüngsten Regelungen meistens die Pflicht dazu.

Was passiert, wenn ich die Entnahmeerklärung vergesse?

Wenn Sie eine Erklärung der Anlage aus dem Unternehmensvermögen erklären wollen, haben Sie dazu nach der Rechtsprechung noch bis September 2024 Zeit, wenn die Anlage vor Januar 2023 angeschafft wurde. Ursprünglich lag die Frist hier im Januar 2024, wurde nach aktueller Rechtsprechung aber ausgeweitet, sodass Sie nun noch ein wenig mehr Puffer haben. Halten Sie sich an diese Frist, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf den 2023 erzeugten Strom zahlen. Versäumen Sie die Frist, müssen Sie damit rechnen, die Umsatzsteuer für 2023 an das Finanzamt entrichten zu müssen.

Welche weiteren bürokratischen Hürden muss ich bei Planung und Anschluss einer Solaranlage nehmen?

Sobald man sich ein wenig eingelesen hat, wird klar, dass die bürokratischen Hürden für den Betrieb einer Solaranlage eigentlich gar nicht so hoch sind. Zudem wird vonseiten der Politik immer stärker versucht, Photovoltaikanlagen für Privatpersonen möglichst unkompliziert nutzbar zu machen – schließlich ist es ein wichtiges politisches Ziel, dass die Energiewende in Deutschland zeitnah abgeschlossen wird.

Trotzdem müssen natürlich die Sicherheit der Anlagen und die Fairness gegenüber allen Netzteilnehmern weiterhin gewahrt bleiben. Deshalb müssen Sie bei der Anschaffung einer Anlage verschiedene Punkte beachten: Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Sie mit der Anlage die baurechtlichen Vorschriften einhalten und sich gegebenenfalls Genehmigungen einholen. Wenn Sie an eine Eigentümerversammlung gebunden sind oder eine Wohnung mieten, müssen Sie bei der Versammlung oder bei Ihrem Vermieter die entsprechenden Anträge abgeben.

Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Anlage möglichst schnell nach der Inbetriebnahme anmelden. Das ist durch das Solarpaket I sehr viel einfacher geworden, für kleinere Anlagen ist ab sofort nur noch eine Meldung beim Marktstammdatenregister notwendig, die einfach online ausgeführt werden kann. Bei größeren Anlagen müssen Sie zwar etwas mehr technische Details weitergeben, auch das ist aber in der Regel mit wenigen Klicks erledigt. Achten Sie darauf, dass Sie nur auf Produkte setzen, die in der EU auch zugelassen sind.

Wichtig ist auch, dass Sie sich die Garantiebedingungen des Herstellers gründlich durchlesen, bei Fragen nachhaken und die entsprechenden Dokumente sicher aufbewahren. So können Sie im Falle von Schäden und Mängeln an der Anlage sicher sein, dass Sie professionelle Hilfe bekommen.

Wenn Sie Förderungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eventuell weitere Anträge ausfüllen – z. B. bei günstigen Förderkrediten. Hier sollten Sie sich am besten vom Hersteller Ihrer Anlage beraten lassen oder eine Energieberatung in Anspruch nehmen.

Fazit

Der Hauptgrund für die Notwendigkeit einer Entnahme-Erklärung liegt in der Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom. Wenn eine PV-Anlage Strom produziert und dieser teilweise oder vollständig für den Eigenverbrauch genutzt wird, handelt es sich um eine sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe“. Dieser Eigenverbrauch ist steuerpflichtig, da er als Überführung von Betriebsgütern ins Privatvermögen betrachtet wird. 

Wichtig zu beachten ist, dass bestimmte PV-Anlagen von der Steuerpflicht befreit sind. Anlagen bis zu einer Größe von 30 kWp sind seit 2024 beispielsweise von der Einkommenssteuer befreit, sofern der Strom privat genutzt wird. Die private Nutzung muss dabei mindestens 90 % des erzeugten Stroms ausmachen. Auch die Nutzung der Kleinunternehmerregelung kann steuerliche Vorteile bringen, indem Umsatzsteuerpflichten vermieden werden, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Wer bei Bestandsanlagen die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 rückwirkend sparen möchte, muss dazu eine Entnahme-Erklärung beim Finanzamt vorlegen.

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine individuelle, steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung dar. Die Inhalte dieser Seite wurden mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Erläuterungen kann jedoch nicht übernommen werden. Nutzer sollten nicht allein auf Basis der Informationen dieser Internetseite Entscheidungen treffen, sondern sich zuvor fachlichen Rat einholen. Jegliche Handlungen basierend auf den bereitgestellten Informationen erfolgen auf eigenes Risiko.

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EcoFlow ist ein Unternehmen für tragbare Strom- und erneuerbare Energielösungen. Seit der Gründung im Jahr 2017, hat EcoFlow seinen Kunden in über 85 Märkten, mit seinen DELTA- und RIVER-Produktlinien, von tragbaren Kraftwerken zu umweltfreundlichem Zubehör, sorgenfreie Energie geboten.
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