Mit der EEG-Umlage wird seit der Einführung im Jahr 2000 der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert. Das Prinzip dabei war lange, dass alle Verbraucher die EEG-Umlage bezahlen und damit Fördertöpfe zur Umsetzung der Energiewende vorantreiben. Doch wie sieht es im Jahr 2025 aus? Was ändert sich? Was müssen wir als Verbraucher bezahlen und welche EEG-Förderungen sind 2025 erhältlich? Diese Fragen wollen wir hier im EcoFlow-Blog für Sie klären.
Welche News zur EEG-Förderung bzw. EEG-Umlage gibt es im Jahr 2025?
Eigentlich ist die EEG-Umlage gar nicht mehr aktuell. Im Juli 2022 wurde die Umlage nämlich auf 0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt – und 2023 sogar ganz abgeschafft. Die Verbraucher zahlen jetzt also nicht mehr für die EEG-Förderung – stattdessen wird diese aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Insofern ändert sich zum Jahr 2025 für Verbraucher auch nicht viel – denn diese sind ohnehin nicht mehr in der Zahlungspflicht.
Welche Auswirkungen haben die Neuerungen für Verbraucher?
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sollte der Strompreis sinken. Das konnten Verbraucher theoretisch auch auf ihren Stromrechnungen erkennen – der Effekt wurde seit dem Wegfall der EEG-Umlage jedoch dadurch verwässert, dass der Strompreis aus anderen Gründen in die Höhe schoss. Dennoch haben Netzbetreiber die Pflicht, die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage an ihre Kunden und Kundinnen weiterzugeben. Auf Ihrer Stromrechnung darf eine solche Umlage jetzt also nicht mehr zu finden sein!
Früherer Geldfluss der EEG-Umlage
Verbraucher zahlten die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung. | Stromanbieter leiten die Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber weiter. | Die Übertragungsnetzbetreiber zahlten die Förderungen an Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber aus. | Die Bundesregierung subventionierte bei Bedarf das EEG-Konto, um Stabilität bei stark schwankenden Einnahmen zu gewährleisten. |
Was sind Übertragungsnetzbetreiber?
In Deutschland gibt es 4 Übertragungsnetzbetreiber. Diese Unternehmen betreiben Höchstspannungs-Stromnetze. Sie sind für die Hauptverbindungen verantwortlich und tragen die Verantwortung dafür, dass das Stromnetz überall im Land zuverlässig funktioniert. Unter anderem transportieren sie den Strom von den großen Kraftwerken in die örtlichen Stromnetze.
Zu Ihren Aufgaben zählte außerdem auch die Verwaltung der EEG-Umlage, sie leiteten also die von den Verbrauchern gezahlten Mittel an die Erzeuger erneuerbaren Stroms weiter. Mittlerweile stammen die Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt.
Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf durch die EEG-Umlage im Jahr 2025?
Nach aktuellem Stand ist für 2025 von einem Finanzierungsbedarf von 17,3 Milliarden Euro auszugehen. Diese Summe muss also aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Das bedeutet auch, dass auch Steuergelder in die Finanzierung fließen. Allerdings sollte man hier nicht vorschnell mit den Augen rollen: Denn durch die EEG-Umlage werden auch zahlreiche Maßnahmen finanziert, die den Steuerzahler letztendlich entlasten – insbesondere, wenn Sie auf nachhaltige Energien setzen.
Welche EEG-Förderungen/Maßnahmen werden 2025 finanziert?
Auch 2025 werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende finanziert. Dazu zählen:
- Finanzierung der Marktprämie: Bei größeren Anlagen darf der erzeugte Strom direkt vermarktet werden. Dabei werden Marktprämien gezahlt, um Betreibern stärkere Anreize zu bieten.
- Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung wurde zwar schon deutlich gesenkt, dennoch besteht sie nach aktuellem Stand weiter und wird ebenfalls für die EEG-Förderung finanziert. Wer also mit seinen heimischen Solarpanels Strom erzeugt, kann damit Geld verdienen. Ab 2025 wird die Einspeisevergütung wahrscheinlich abgeschafft, andere Förderungen sollen Alternativen bieten. Statt Einspeisung sollen Investitionen finanziert werden.
- Auch der Mieterstromzuschlag wird EEG-finanziert. Diese besagt, dass bei Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Zuschlag an die Betreiber gezahlt wird, wenn der Strom direkt an die Mieter weitergegeben wird. Damit soll die dezentrale Stromversorgung vorangetrieben werden.
Was war der genaue Sinn hinter der EEG-Umlage?
Durch die EEG-Umlage wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen und damit fossile Energiequellen zu ersetzen. Es wurde damit sichergestellt, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien garantiert für ihren Strom vergütet wurden. Damit sollte vor allem auch ein höheres Maß an Planungssicherheit garantiert werden. Die Kosten sollten besonders breit und fair verteilt werden, was mit der Abrechnung über die Stromrechnung umgesetzt wurde.
Das langfristige Ziel dieser Maßnahme war es, den Umstieg auf erneuerbare Energien deutlich zu beschleunigen. Dabei spielte selbstverständlich der Kampf gegen den Klimawandel die entscheidende Rolle.
Doch mit der Unabhängigkeit von fossilen Energien sollte gleichsam auch die Unabhängigkeit von Energieimporten gesteigert werden. Gerade in den letzten Jahren wurde noch einmal deutlich, wie wichtig dieser Faktor ist und wie schnell durch die Abhängigkeit von Importen Preissteigerungen und Notlagen entstehen können.
Was waren die Gründe für die Abschaffung?
Doch warum wurde die EEG-Umlage trotz der für sie sprechenden Gründe 2023 abgeschafft? Da die EEG-Umlage direkt an die Verbraucher weitergegeben wurde, sorgte sie für eine höhere Belastung dieser durch höhere Strompreise. Da die Verbraucher aktuell ohnehin durch Inflation etc. stark belastet sind, soll mit der Abschaffung eine Entlastung herbeigeführt werden. Die Kosten sollen so auch gleichmäßiger verteilt werden. Die Abschaffung der EEG-Umlage soll daher unterm Strich auch für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Die Förderung erfolgt daher nun stärker über Mechanismen wie die Marktprämie und Ausschreibungen.