Kennen Sie schon alle neuesten Regelungen zu Balkonkraftwerken und Solaranlagen? Viele von uns haben zwar eine grobe Ahnung, gerade, weil sich im letzten Jahr aber noch einmal recht viel geändert hat, haben die meisten aber keinen Überblick über die genauen Regelungen. Damit das nicht so bleibt, möchten wir Sie mit diesem Blogartikel unterstützen.
Dabei möchten wir vor allen Dingen die Frage klären, was es mit den Solarpaketen I und II auf sich hat und wie Sie davon profitieren können.
Solarpaket 1 & 2 – was ist das und was hat es mit Balkonkraftwerken zu tun?
Die Solarpakete 1 und 2 wurden lange vor ihrem Inkrafttreten von der Politik angekündigt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmenpakete, die private Solarenergie fördern sollen. Aus diesem Grund umfassen die Pakete zahlreiche Verbesserungen insbesondere für Besitzer von Balkonkraftwerken.
Doch Achtung: Bisher ist nur Solarpaket I in Kraft getreten. Wann Solarpaket 2 kommt und welche Regelungen es beinhalten wird, ist bisher noch nicht klar. Auch beim ersten Paket kam es zudem zu deutlichen Verzögerungen bis zum Inkrafttreten.
Welche Neuerungen bieten Solarpaket 1 und 2 für Balkonkraftwerke
Für private Balkonkraftwerke war das Solarpaket 1 ein echter Gamechanger. Es umfasst zahlreiche Neuerungen, die die Anmeldung, Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken einfacher machen. Welche genau das sind, schauen wir uns im Folgenden an:
Anhebung der Leistungsgrenze
Die wohl wichtigste Maßnahme: Seit dem letzten Jahr dürfen Balkonkraftwerke insgesamt eine Leistung von 800 Watt aufweisen. Das ist eine deutliche Verbesserung, denn vorher waren nur 600 Watt Leistung erlaubt. Für uns als Nutzer bedeutet das, dass wir ein ganzes Viertel mehr Strom produzieren dürfen. So verkürzt sich auch die Amortisationszeit unserer Kraftwerke, da wir mehr Stromkosten sparen können.
Achtung: Beim Kauf sollten Sie darauf achten, dass die Solarpanels Ihres Kraftwerks insgesamt ganze 2000 Watt Leistung haben dürfen. So haben Sie in Ihrer Anlage einen Puffer integriert, der dafür sorgt, dass die Gesamtleistung von 800 Watt möglichst häufig erreicht werden kann.
Erlaubnis von Schukosteckern
Da mit dem Solarpaket 1 auch einfache Schukostecker erlaubt sind, ist die Installation für Laien noch einmal deutlich einfacher geworden. Hierbei handelt es sich um herkömmliche Stecker, wie sie in jedem Haushalt zu finden sind. Der Anschluss des Balkonkraftwerks ist dadurch ähnlich einfach, wie der einer Kaffeemaschine. Balkonkraftwerke dürfen übrigens auch Laien alleine installieren.
Aber Achtung: Natürlich müssen Sie bei der Befestigung der Panels dennoch große Vorsicht walten lassen!
Vereinfachte Anmeldung
Ab jetzt müssen Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Stattdessen reicht eine einfache Meldung beim Marktstammdatenregister aus. Dafür müssen Sie noch nicht einmal Ihren Drucker anschmeißen: Die Anmeldung lässt sich tatsächlich mit wenigen Klicks online abschließen.
Angeben müssen Sie nur ein paar wenige Details und Daten zu Ihrer Anlage. Mit der vereinfachten Anmeldung soll die Schwelle für die Anschaffung einer eigenen Solaranlage noch einmal gesenkt werden.
Vereinfachte Inbetriebnahme
Früher stand vor der Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks häufig zunächst einmal der Tausch eines Zählers. Denn alte, rückwärts laufende Zähler durften mit Balkonkraftwerken nicht verwendet werden. Das ist zwar auch heute noch so, allerdings ist es mittlerweile erlaubt, ein Balkonkraftwerk vorübergehend mit einem rückwärtslaufenden Zähler in Betrieb zu nehmen. Dieser wird dann zeitnah durch den Netzbetreiber getauscht. Auch die Stromeinspeisung über das Hausnetz ist nun möglich.
Rechte von Mietern
Auch für Mieter gibt es gute Neuigkeiten: Diese haben nun grundsätzlich ein Recht auf die Installation einen Balkonkraftwerks. Nur sehr triftige Gründe sind ausreichend, damit ein solches Balkonkraftwerk untersagt werden darf. Das gilt übrigens auch für Wohnungseigentümer, die eine Genehmigung der Eigentümerversammlung einholen müssen.
Gründe für eine Ablehnung können z. B. ein Denkmalschutz des Gebäudes oder berechtigte Sicherheitsbedenken sein.
Aufstellorte
Auch die Aufstellorte für Balkonkraftwerke wurden gelockert. So können nun auch Kraftwerke, die z. B. im Garten aufgestellt werden, mit Förderungen für Balkonkraftwerke finanziert werden.
0-% Mehrwertsteuer
Diese Regelung gehört zwar nicht zum Solarpaket, sie ist aber dennoch wichtig für alle, die jetzt in ein Balkonkraftwerk investieren wollen. Denn tatsächlich entfällt bis 2026 die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikprodukte komplett! Das bedeutet, wir sparen bereits beim Kauf unseres Balkonkraftwerks satte 19 %. Jetzt ist also der beste Zeitpunkt, um in eine solche Anlage zu investieren!
War das Solarpaket I schon erfolgreich?
Tatsächlich gilt das Solarpaket 1 als sehr erfolgreiche Maßnahme. Die Bundesregierung gibt an, dass seit dem Inkrafttreten die Zahl der Balkonkraftwerke in deutschen Haushalten auf rund 730.000 Exemplare gestiegen ist. Das ist eine gute Neuigkeit, denn die Energiewende ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Mehrere kleinere Balkonkraftwerke stabilisieren das Netz und tragen zu einer höheren Sicherheit der Stromversorgung bei. So profitieren schließlich nicht nur Sie als Balkonkraftwerkbesitzer, sondern alle Netzteilnehmer. Durch die immer weiter steigenden Strompreise lohnen sich Balkonkraftwerke zudem umso mehr. Nicht zuletzt lässt sich die Nutzung eines Balkonkraftwerks auch auf ein ganz neues Niveau heben, wenn Sie es mit einer Solarbatterie wie z. B. dem EcoFlow PowerStream kombinieren.