Es gibt wenige Bereiche, in denen es so wichtig ist, sich stets über die neuesten Gesetzesänderungen zu informieren, wie im Bereich der Solarenergie – zumindest, wenn Sie eine Solaranlage oder ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen. Schließlich wird dieser Bereich von der Politik stark gefördert und so kommt es immer wieder zu gesetzlichen Veränderungen, die im Alltag einen echten Unterschied machen. Auch 2025 gibt es in Bezug auf Balkonkraftwerke verschiedene Gesetze zu beachten. Welche das sind und was das für Sie bedeutet, klären wir hier!
Was ändert sich mit den neuen Gesetzen 2025 für Balkonkraftwerke?
Im Jahr 2025 sind zwar erst einmal direkt keine neuen Gesetze für Balkonkraftwerke zu erwarten, allerdings sind die Regelungen aus dem Solarpaket I, die seit 2024 gelten, immer noch neu und müssen auch 2025 weiter bedacht werden. Zudem steht auch noch die Veröffentlichung des Solarpakets II aus – hier ist allerdings nach jetzigem Stand noch nicht klar, wann dieses kommen wird. Zudem ändern sich, etwa mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer und der Verringerung der Einspeisevergütung, noch weitere wichtige Punkte für Balkonkraftwerkbesitzer. Gehen wir diese einmal der Reihe nach durch.
Änderungen durch das Solarpaket I – welche neuen Gesetze gelten für Balkonkraftwerke 2025?
Das Solarpaket I trat im April 2024 in Kraft und hat maßgebliche Veränderungen und Erleichterungen für Balkonkraftwerkbesitzer und -planer mit sich gebracht. Stand jetzt lassen sich dadurch beim beschleunigten Ausbau dieser kleinen Solaranlagen auch bereits Erfolge erkennen. Folgende Punkte haben dafür gesorgt, dass Balkonkraftwerke noch beliebter wurden, und sollten auch 2025 in die Planung mit einfließen.
Vereinfachte Anmeldung
Seit diesem Jahr ist die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich. Stattdessen reicht eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister, und diese ist mit weniger Klicks zu bewerkstelligen – das geht ganz einfach online. Neue Balkonkraftwerkbesitzer sparen hier also viel Zeit und Nerven, weil der bürokratische Aufwand verringert wurde.
Höhere Leistung
Bis 2023 galt für Balkonkraftwerke eine Leistungsgrenze von 600 Watt. Obwohl sich die Anlagen auch dann bereits lohnten, hat die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 800 Watt die Anlagen noch einmal deutlich attraktiver gemacht. Wenn Sie jetzt in ein Balkonkraftwerk investieren, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Anlage diese Leistung auch wirklich erzielen kann. Dabei hilft es, dass die Solarpanels insgesamt eine Leistung von 2000 Watt haben dürfen, um immer auf die erlaubten 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters zu kommen. Mit diesem selbst erzeugten Strom können Sie Ihren Eigenverbrauch erhöhen und Ihre Anlage rentiert sich viel schneller.
Schuko-Stecker
Es ist mittlerweile erlaubt, Balkonkraftwerke über einfache Schukostecker mit dem Netz zu verbinden. Dabei handelt es sich um die Art von Stecker, die auch bei den meisten unserer Elektrogeräte zum Einsatz kommt. Diese Regelung bringt es mit sich, dass der Abschluss von Balkonkraftwerken auch für Laien über eine einfache Steckerverbindung problemlos zu bewerkstelligen ist.
Zähler
Es gibt keine Pflicht für digitale Zähler beim Abschluss von Balkonkraftwerk. Auch, wenn Sie noch über einen alten Stecker verfügen, der in einigen Fällen durch den eingespeisten Strom sogar rückwärtsläuft, darf Ihr Balkonkraftwerk ans Netz gehen. Sie müssen also nicht darauf warten, dass der Netzanbieter den Stecker austauscht. Das wird nach der Anmeldung dann innerhalb kurzer Zeit nachgeholt.
Standort
Die Regelungen für den Standort von Balkonkraftwerken und Solaranlagen für Mieterstrom sind weniger streng. Mittlerweile dürfen die Panels z. B. auch auf Nebengebäuden und Garagen montiert werden und sind unter Umständen trotzdem förderungsfähig.
Mietrecht
Als Mieter ist es manchmal schwierig, selbst in Solarstrom zu investieren, schließlich erlaubt bisher nicht jeder Vermieter vorbehaltlos den Aufbau eines Balkonkraftwerks. Durch die neuen Regelungen wird es Mietern aber einfacher gemacht, denn Vermieter dürfen Balkonkraftwerke mittlerweile nicht mehr einfach so verbieten. Sollte es hier dennoch zu Problemen kommen, haben Sie als Mieter eine starke rechtliche Grundlage für den Betrieb Ihres Kraftwerks.
Voraussichtliche Änderungen durch das Solarpaket II
Bisher ist über das Solarpaket II noch nicht viel bekannt und es ist fraglich, ob es überhaupt in der nächsten Zeit auf den Weg gebracht wird. Dennoch bleibt der Wunsch der Regierung, private Solarenergie zu fördern, weiter bestehen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass es bei einer Verabschiedung des Pakets zu weiteren positiven Entwicklungen für alle Interessenten von Balkonkraftwerken kommen wird.
Entwicklung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist eines der wenigen staatlichen Instrumente in der Photovoltaikförderung, dass sich negativ entwickeln wird. Grund dafür ist, dass man die Eigennutzung von grünem Strom stärker fördern möchte und deshalb nicht mehr so stark auf Anreize zur Netzeinspeisung setzt. Mittlerweile wird sogar darüber diskutiert, die Einspeisevergütung ganz einzustreichen. Für Balkonkraftwerkbesitzer macht das aber keinen großen Unterschied, da sich die Einspeisung hier ohnehin in der Regel kaum lohnte.
Wegfall der Mehrwertsteuer
Bis 2026 gibt es auf alle Solarprodukte – ganz egal welcher Größe – keine Mehrwertsteuer mehr. Das gilt auch für Solarbatterien. Sie können also bereits beim Kauf satte 19 % sparen! Diese Maßnahme lässt sich ebenfalls damit begründen, dass die Regierung die Anschaffung von privaten Solaranlagen stärker fördern will.
Förderungen
Es gibt zwar keine bundesweit einheitliche Förderung für Balkonkraftwerke, allerdings sind regional immer wieder Optionen verfügbar. In unserem Blog versuchen wir, Ihnen hier stets einen Überblick zu geben. Hier finden Sie beispielsweise Förderoptionen in Niedersachsen. Wichtig ist aber, dass Sie vor der Anschaffung auch selbst recherchieren, da sich in diesem Bereich oft schnell etwas ändert. Gehen Sie unbedingt sicher, dass Ihnen keine attraktive Ersparnis entgeht!