Die Zeiten sind gut für alle Balkonkraftwerkbesitzer und solche, die es werden wollen. Grund dafür ist, dass es 2024/2025 einige gesetzliche Änderungen gab, danke derer der Betrieb eines solchen Kraftwerks attraktiver und einfacher wird. Welche Änderungen genau anstehen und wie Sie davon profitieren können, wollen wir im folgenden Blogartikel klären.
Welche Änderungen am Balkonkraftwerk-Gesetz gibt es 2025?
Bereits im Jahr 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten, das maßgebliche Änderungen für den Betrieb und die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit sich brachte. Durch diese Änderungen, die einen einfacheren und weniger bürokratischen Betrieb garantieren sollen, eröffnen sich Balkonkraftwerkbesitzern ganz neue Chancen. Sehen wir uns die Änderungen im Einzelfall an.
Erhöhung der Einspeiseleistung
Ab jetzt dürfen Balkonkraftwerke 800 Watt und nicht mehr nur 600 Watt an maximaler Leistung erzeugen. Dabei ist für die Solarpanels insgesamt sogar eine Leistung von 2000 Watt zulässig. So können Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk deutlich mehr Strom erzeugen und mehr von Ihren Haushaltsgeräten damit betreiben.
Die höhere Leistung der Solarpanels stellt sicher, dass Sie möglichst oft auf die 200 Watt Nennleistung kommen und so das Kraftwerk besonders effizient nutzen. Mit einer Solarbatterie können Sie Ihren Eigenverbrauch dann noch zusätzlich optimieren.
Erlaubnis von Schuko-Steckern
Ab jetzt dürfen Balkonkraftwerke auch mit herkömmlichen Schuko-Steckern ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um die einfachen Steckermodelle, die Ihnen im Alltag überall begegnen. Die Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken werden durch die Kompatibilität mit Ihren heimischen Steckdosen deutlich vereinfacht. Die entsprechende, diesbezügliche Norm wird allerdings noch erarbeitet.
Vereinfachte Anmeldung
Früher musste die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das ist nun anders. Ab jetzt reicht die Meldung beim Marktstammdatenregister völlig aus. Das Beste daran: Diese lässt sich problemlos und mit wenigen Klicks online erledigen. Der bürokratische Aufwand wird dadurch deutlich reduziert, was Ihnen eine ganze Menge an Zeit und Nerven spart.
Vorübergehende Inbetriebnahme mit altem Zähler
Früher mussten Sie erst auf den Einbau eines neuen Zählers warten, bis Sie Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen durften. Grund dafür ist, dass alte Zähler häufig noch rückwärtslaufen. Seit dem Solarpaket I ist es nun nicht mehr erforderlich, auf einen neuen Zähler zu warten. Sie dürfen die Anlage so anschließen – der Netzbetreiber kümmert sich dann zeitnah um den Zähleraustausch.
Einfachere Regelungen für Mieter und Wohnungseigentümer
Für Mieter war die Lage bisher etwas komplizierter, denn Sie mussten den Vermieter vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks immer um Erlaubnis fragen. Das ist nun nicht mehr der Fall, stattdessen besteht ein Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk betreiben zu dürfen. Nur in Ausnahmefällen können die Vermieter dagegen Einspruch erheben.
Das Gleiche gilt für Eigentümer in Mehrfamilienhäusern – auch ihnen kann nur in Ausnahmesituationen der Betrieb eines Balkonkraftwerks untersagt werden. Damit können sich Mieter und Wohnungseigentümer nun auf eine solide Rechtsgrundlage berufen.
Vereinfachte Anforderungen an den Standort
Balkonkraftwerke müssen auf Balkonen stehen? So ist es zum Glück nicht. Künftig können auch Garagendächer etc. für die Aufstellung von Balkonkraftwerken genutzt werden, ohne dass die Förderfähigkeit der Anlagen darunter leidet. So soll mehr freiliegende Fläche für den Ausbau von Solarenergie nutzbar gemacht werden. Dennoch sollten Sie nur Standorte wählen, an denen eine perfekte Ausrichtung der Solarpanels möglich ist. Im Zweifel sollten Sie sich vorab immer von Fachleuten beraten lassen und unbedingt alle Herstellervorgaben befolgen.
Wegfall der Mehrwertsteuer
Zugegeben – hierbei handelt es sich nicht um eine Maßnahme aus dem Solarpaket I und die Regelung gilt schon seit 2023 – dennoch ist sie wichtig für alle, die ein Balkonkraftwerk planen. Denn durch den Wegfall der Mehrwertsteuer können Sie direkt beim Kauf einer Solaranlage satte 19 % sparen. Die Anlage lohnt sich dann direkt viel schneller, da sie sich durch die günstigeren Anschaffungskosten schneller amortisiert.
Welche Gründe gibt es für die Gesetzesänderungen bei Balkonkraftwerken 2025?
Die Energiewende ist eines der wichtigsten politischen Zukunftsprojekte. Hierbei ist nicht nur wichtig, in großem Stil von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien zu switchen – auch die Energieerzeugung im privaten Rahmen spielt hier eine wichtige Rolle. Das Solarpaket I verfolgt daher folgende Ziele:
- Es soll gefördert werden, dass mehr Menschen in Ihrem Zuhause nachhaltig Strom erzeugen, um schneller fossile Energien abzulösen. Die Ausbauziele werden so schneller erreicht.
- Der Klimaschutz wird durch den Umstieg auf erneuerbare Energien vorangetrieben. Damit wird auch der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen nachgekommen.
- Die Dezentralisierung des Stromnetzes soll vorangetrieben werden. Damit wird die Unabhängigkeit von Energieimporten erhöht und das Stromnetz wird sicherer.
- Die Nutzer von heimischer Solarenergie werden finanziell entlastet, da selbst erzeugter Strom immer günstiger ist als Netzstrom. Zudem bietet eine eigene Solaranlage mehr Planungssicherheit.
- Auch für die Nutzer einer heimischen Solaranlage wird die Stromversorgung sicherer – mit einer Solarbatterie haben sie zudem häufig noch direkt ein Notstromaggregat im Haus.
- Unnötige bürokratische Hürden, die Geld und Zeit kosten, werden reduziert.
- Mieter und Wohnungseigentümer haben eine verlässliche rechtliche Grundlage in Bezug auf die Anschaffung einer Solaranlage.