Grundsätzlich haben Sie als Mieter zwar das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren – einfach so drauflos kaufen sollten Sie aber nicht. Denn neben den baurechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen Sicherheitsbestimmungen, die es zu beachten gilt, müssen Sie auch Ihren Vermieter über die Installation informieren. Wie genau Sie dabei vorgehen und was es dabei zu beachten gilt, klären wir in den folgenden Absätzen. Selbstverständlich geben wir Ihnen auch ein Muster für die Anmeldung beim Vermieter an die Hand.
Muss ich eine Balkonkraftwerk-Genehmigung beim Vermieter beantragen? Was gehört in die Anmeldung?
Starten wir mit einer guten Nachricht: Seitdem das Solarpaket I im letzten Jahr in Kraft getreten ist, dürfen Vermieter den Betrieb eines Balkonkraftwerks ihren Mietenden nicht mehr einfach so untersagen. So heißt es:
„Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.“ (Bundesregierung)
Dennoch sollten Sie Ihrem Vermieter die Anschaffung eines Balkonkraftwerks melden und dieses genehmigen lassen, um Ärger zu vermeiden. Vorschriften dazu, was in so einer Anmeldung stehen sollte, gibt es nicht. Es ist aber sinnvoll mitzuteilen, wo Sie ab wann ein Kraftwerk installieren möchten, wie groß dieses ist und welche technischen Anforderungen es erfüllt.
Mustervorlage
Damit Sie es mit Ihrem Antrag besonders einfach haben, haben wir Ihnen im Folgenden eine Mustervorlage zusammengestellt, die alle Bedenken auf Vermieterseite zerstreuen sollte.
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] An [Name des Vermieters / der Hausverwaltung] [Adresse des Vermieters / der Hausverwaltung] [PLZ, Ort] [Datum] Datum Antrag auf Genehmigung zur Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage Sehr geehrte[r] [Name des Vermieters / der Hausverwaltung], als Mieter / Mieterin der Wohnung [Wohnungsnummer/-bezeichnung] in der [Adresse des Mietobjekts] möchte ich hiermit die Genehmigung zur Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (sogenanntes Balkonkraftwerk) auf meinem Balkon beantragen. Details zur geplanten Anlage: – Standort: Die Anlage soll auf dem Balkon meiner Wohnung installiert werden, ohne bauliche Veränderungen am Gebäude vorzunehmen. – Technische Daten: Die Photovoltaikanlage besteht aus [Anzahl] Solarpanels mit einer Gesamtleistung von [Leistung in Watt] Watt und einem Wechselrichter mit einer maximalen Ausgangsleistung von 800 Watt, entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. – Sicherheit: Die Installation erfolgt durch mich unter Beachtung aller relevanten Sicherheitsstandards. Es werden keine baulichen Eingriffe vorgenommen, die die Bausubstanz beeinträchtigen könnten. (Alternativ: Die Installation erfolgt durch geschultes Fachpersonal.) – Ich übernehme die volle Verantwortung für die Installation, den Betrieb, die Wartung und die Versicherung der Anlage. Es entstehen für Sie als Vermieter keine Kosten oder Verpflichtungen. Ich bitte Sie höflich um Ihre schriftliche Zustimmung zur Installation der beschriebenen Photovoltaikanlage. Für Rückfragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüße Ihr Name |
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich möchte, dass mein Vermieter mein Balkonkraftwerk nicht verbietet?
Auch, wenn ein Balkonkraftwerk eigentlich Ihr Recht ist, ist ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter viel wert. Deshalb raten wir Ihnen, umsichtig vorzugehen. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder informieren Sie ihn schriftlich über die Pläne und vermeiden Sie es, ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Auch, wenn Sie belegen können, dass Sie sich um eine fachgerechte Installation bemühen und dafür sorgen, dass das optische Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird, wird Ihr Vermieter das Ganze sehr viel wohlwollender aufnehmen.
Kann mir mein Vermieter auch nach dem Solarpaket I mein Balkonkraftwerk verbieten?
Das Solarpaket I will Mietern und Vermietern Rechtssicherheit in Bezug auf Balkonkraftwerke geben, Es gilt: Grundsätzlich müssen diese Anlagen erlaubt werden. Ein Vermieter braucht sehr triftige Gründe für eine Ablehnung, beispielsweise sicherheits- oder bautechnische Bedenken. In welchen Fällen könnte das zutreffen?
Eventuell wohnen Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude oder die Solarpanels würden das Erscheinungsbild des Hauses deutlich negativ verändern. In diesem Fall hätte der Vermieter das Recht, das Balkonkraftwerk zu untersagen. Vielleicht bezweifelt er auch, dass eine sichere Montage möglich ist oder, dass ein Balkongeländer das Gewicht von Solarpanels tragen kann. Auch das wären valide Gründe, die letztendlich auch nachvollziehbar sind.
Es gilt aber grundsätzlich: Bei einer pauschalen Ablehnung ohne sachliche Gründe können Sie sich immer wehren!
Warum macht das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken so einfach?
Mit den vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke will die Politik den Ausbau privater Solarenergie und die Dezentralisierung des Stromnetzes beschleunigen und die Energiewende vorantreiben. Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, leistet einen Beitrag zum Allgemeinwohl. Deshalb sollen Balkonkraftwerkbesitzern keine Steine in den Weg gelegt werden und bürokratische Hürden sollen möglich abgebaut werden, damit sie nicht abschreckend wirken.
Neben der pauschalen Erlaubnis von Balkonkraftwerken gab es durch das Solarpaket I auch weitere Neuerungen. So wurde etwa die Leistungsgrenze auf 800 Watt angehoben, Solarpanels dürfen nun 2000 Watt Leistung erzielen und Schukostecker sind erlaubt. Das sorgt dafür, dass Balkonkraftwerke auch für Mietende immer attraktiver werden.
Anmeldung nicht vergessen!
Neben einer Meldung beim Vermieter ist auch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig. Diese lässt sich mit wenigen Klicks online erledigen, sollte aber auf keinen Fall vergessen werden! Beim Netzbetreiber müssen Sie das Kraftwerk nicht mehr anmelden.