Wer in eine neue Solaranlage investiert oder ein Balkonkraftwerk kaufen will, der ist nicht nur mit einer großen Auswahl, sondern auch mit zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert, die eingehalten werden müssen. Da sich aber bei den Regelungen zu privaten Solaranlagen häufig etwas ändert, ist es hier wichtig, den Überblick zu behalten und sich gründlich zu informieren.
Im folgenden Blogartikel erfahren Sie alles zu den aktuellen Regelungen. Wie viel Watt sind 2025 bei Balkonkraftwerken erlaubt? Welche Änderungen gibt es noch?
Wie viel Watt sind bei Balkonkraftwerken 2025 erlaubt?
Bis zum letzten Jahr galt für Balkonkraftwerke eine Leistungsgrenze von 600 Watt. Damit sollte sichergestellt werden, dass Balkonkraftwerke sicher betrieben werden und mit ihrer Leistung keine Gefahr für das öffentliche Stromnetz darstellen. Im letzten Jahr wurde diese Leistungsgrenze auf 800 Watt erhöht.
Balkonkraftwerke dürfen nun also ganze 200 Watt mehr erzeugen, unterliegen dabei aber trotzdem noch den vereinfachten Anmeldebedingungen, die für Balkonkraftwerke gelten. Es ist auch in Zukunft zu erwarten, dass die Leistungsgrenze nicht wieder abgesenkt wird. Übrigens: Für Solarpanels gilt sogar eine Leistungsgrenze von 2000 Watt. So soll sichergestellt werden, dass die Leistung von 800 Watt beim Wechselrichter immer erreicht wird.
Warum wurde die Leistungsgrenze erhöht?
Wie oben bereits erwähnt, sollte die Leistungsgrenze ursprünglich dafür sorgen, die Sicherheit des Stromnetzes auch dann aufrechtzuerhalten, wenn zahlreiche kleine zusätzliche Solaranlagen an das Netz angeschlossen werden. Da Balkonkraftwerke sehr einfach anzumelden sind und somit auch nicht stark kontrolliert werden, ist hier zumindest theoretisch die Gefahr größer, dass fehlerhafte Anlagen Netzprobleme verursachen.
Da die Technologie in den letzten Jahren aber immer besser geworden ist, sind die Befürchtungen der Netzbetreiber dahingehend gesunken. Deshalb dürfen Balkonkraftwerke künftig bis zu 800 Watt Leistung erzielen. Gleichzeitig ist das auch eine Motivation für private Haushalte, über ein eigenes Balkonkraftwerk nachzudenken. Es lohnt sich jetzt umso mehr!
Was bedeutet die Erhöhung der Leistungsgrenze für uns als Verbraucher?
Für uns als Verbraucher bedeutet die Erhöhung der Leistungsgrenze, dass wir nun ein ganzes Viertel mehr Strom produzieren können, ohne dass die Anmeldung und Installation unseres Balkonkraftwerks anspruchsvoller werden. Das heißt in erster Linie auch: Wir können mehr grünen Strom erzeugen und so auch mehr Netzstrom sparen – und das lohnt sich bei den aktuellen Strompreisen umso mehr.
Welche anderen Regelungen sind für Balkonkraftwerke 2025 noch wichtig?
Nicht nur die Erhöhung der Leistungsgrenze ist für Balkonkraftwerke 2025 wichtig. Es gab darüber hinaus noch zahlreiche weitere Regelungen, die Balkonkraftwerke betreffen. Die gute Nachricht ist: Die meisten aktuellen Neuerungen sorgen dafür, dass Balkonkraftwerke sich für Verbraucher noch stärker lohnen. Schauen wir uns die neuen Regelungen im Folgenden einmal genauer an:
Änderungen aus dem Solarpaket I
Die wohl wichtigste Neuerung im Bereich Balkonkraftwerke ist das Solarpaket I, das im Frühjahr des letzten Jahres in Kraft getreten ist. Dieses beinhaltet zahlreiche Neuerungen, die den Betrieb eines Balkonkraftwerks für Privatpersonen noch einfacher machen.
- Die Leistungsgrenze wurde auf 800 Watt angehoben.
- Die Anmeldung wurde vereinfacht. Ab jetzt ist nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig, die mit wenigen Schritten online erledigt werden kann. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
- Ab jetzt dürfen Balkonkraftwerke auch dann in Betrieb genommen werden, wenn Sie noch über einen alten Zähler verfügen, der rückwärtslaufen kann. Der Netzbetreiber kümmert sich dann um den Austausch.
- Der Betrieb mit einfachen Schuko-Steckern ist ab jetzt erlaubt und macht die Installation für Laien einfacher.
- Die Vorschriften zu den Installationsorten wurden vereinfacht, ab jetzt dürfen Balkonkraftwerke auch im Garten aufgestellt werden.
Mehrwertsteuerbefreiung
Sparen kann man derzeit bereits beim Kauf von Balkonkraftwerken, denn auf alle Solarprodukte fällt bis 2026 die Mehrwertsteuer komplett weg. Das gilt nicht nur für Solarpanels, sondern auch für Solarbatterien, Zubehör und Installationskosten. Das heißt, wir zahlen satte 19 % weniger. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verbreitung von privaten PV-Anlagen zu fördern. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Allgemeine Vorschriften zum Betrieb von Balkonkraftwerken- eine Zusammenfassung
Thema | Beschreibung |
Leistungsgrenze | Maximale Wechselrichterleistung: 800 Watt (AC). Die installierte Modulleistung darf bis zu 2.000 Watt betragen. |
Anmeldung der Anlage | Nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. |
Normkonforme Technik | Wechselrichter müssen den aktuellen technischen Normen entsprechen. Eine spezifische Norm für Steckersolargeräte wird derzeit erarbeitet. |
Einspeisung ins Hausnetz | Die Einspeisung über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen ist zulässig. Spezielle Einspeisesteckdosen sind nicht mehr zwingend erforderlich. |
Zähleranforderungen | Vorübergehend dürfen auch rückwärts laufende Ferraris-Zähler verwendet werden, bis sie durch moderne Zweirichtungszähler ersetzt werden. |
Installationsanforderungen | Die Installation muss fachgerecht erfolgen. Es wird empfohlen, eine Elektrofachkraft hinzuzuziehen, um die Sicherheit zu gewährleisten. |
Versicherung | Es wird empfohlen, den Betrieb eines Balkonkraftwerks der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden, um im Schadensfall abgesichert zu sein. |
Steuerliche Aspekte | Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp sind von der Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse befreit. Zudem unterliegen die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken der Mehrwertsteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 UStG. |
Kommunale Vorschriften | Vermieter oder Eigentümergemeinschaften können die Installation nur noch in Ausnahmefällen untersagen. |