Aktuell tut sich viel im Bereich der Balkonkraftwerke: Nicht nur machen technische Neuerungen diese kleinen Kraftwerke immer effizienter und attraktiver – auch gesetzlich hat sich im letzten Jahr vieles geändert. Doch welche aktuellen Gesetze und Förderprogramme sind für Balkonkraftwerkbesitzer wichtig? Wie können Sie von den neuen Regelungen am besten profitieren? Diese Fragen möchten wir in den folgenden Absätzen klären.
Aktuelle Gesetze und Förderprogramme für Balkonkraftwerke 2025: Ein Überblick
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über alle neuen Gesetze und Förderprogramme mit Bezug zu Balkonkraftwerken.
Gesetze & Förderungen | |
Solarpaket I | Vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken bis 800 W: Keine verpflichtende Anmeldung beim Marktstammdatenregister erforderlichAnhebung der LeistungsgrenzeKeine Pflicht zum Zählerwechsel für Anlagen bis 800 WDas Solarpaket I sorgt dafür, dass keine Baugenehmigung mehr für Balkonkraftwerke bis 800 W notwendig istStandardisierte Prozesse erleichtern Nachrüstung. |
EEG 2023 / 2024 Änderungen | Anpassung der Einspeisevergütung für kleine Anlagen: Vergütung von ca. 8-9 Cent/kWh Befreiung von der EEG-Umlage für Balkonkraftwerke |
Steuererleichterungen | Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung von BalkonkraftwerkenKeine Einkommenssteuerpflicht für Eigenverbrauch von Strom aus Anlagen bis 1 kWp |
Förderprogramme der Länder | Zuschüsse in einzelnen Bundesländern (z. B. Bayern, NRW), bis zu 50 % der Anschaffungskosten werden übernommen. |
Kommunale Förderungen | Viele Städte und Gemeinden (z. B. Hamburg, Freiburg) bieten zusätzliche Förderungen, etwa Zuschüsse oder vereinfachte Genehmigungsverfahren. |
EU-Fördermittel | Die EU fördert lokale Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien, wovon auch Besitzer von Balkonkraftwerken profitieren können. |
Genauer betrachtet: Was bringt uns das Solarpaket I?
In der obigen Tabelle wurde das Solarpaket I bereits erwähnt. Da dieses Maßnahmenpaket, das erst im Frühjahr des letzten Jahres in Kraft getreten ist, uns aber eine ganze Reihe von Neuerungen bietet, möchten wir uns damit noch einmal etwas genauer befassen.
Das Solarpaket I wurde vor dem Hintergrund verabschiedet, den Ausbau von Solarenergie in Deutschland voranzutreiben. Das ist ein wichtiges Ziel – nicht nur, um dem Klimawandel die Stirn zu bieten, sondern auch, um eine langfristig sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Dazu gehören unbedingt auch private, kleinere Solaranlagen. Aus diesem Grund enthält das Solarpaket I folgende Neuerungen für Balkonkraftwerke:
Neuerungen für Balkonkraftwerke 2025
- Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Das bedeutet, Sie können nun mit einer solchen kleinen Anlage deutlich mehr Strom produzieren, profitieren aber weiterhin von den einfacheren Anmeldebedingungen.
- Die Anmeldebedingungen wurden vereinfacht. Künftig genügt die einfache Meldung im Marktstammdatenregister, diese kann online erfolgen. Eine separate Meldung an den Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.
- Balkonkraftwerke dürfen mit einem einfachen Schuko-Stecker betrieben werden.
- Balkonkraftwerke dürfen auch dann in Betrieb genommen werden, wenn noch ein alter, rückwärtslaufender Zähler angeschlossen ist. Dieser wird dann zeitnah durch den Netzbetreiber ersetzt. Mit dieser Übergangsregelung soll der Anschluss neuer Balkonkraftwerke erleichtert werden.
- Außerdem gibt es Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer. Vermieter und Eigentümergemeinschaften benötigen nämlich ab jetzt sehr triftige Gründe, um die Installation einen Balkonkraftwerks zu untersagen. Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf eine solche Installation.
Ebenfalls Grund zur Freude: Der 0-Steuersatz auf Solarprodukte
Wer sich jetzt ein Balkonkraftwerk oder ein anderes Solarprodukt anschafft, profitiert davon, dass auf diese Produkte bis zum Jahr 2026 keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Das bedeutet, dass Sie direkt beim Kauf einer Solaranlage satte 19 % sparen. Dafür müssen Sie keinen Handschlag tun – denn diese Summe ist beim Kauf bereits vom Preis abgezogen.
Warum gibt es keine deutschlandweit einheitliche Förderung für Balkonkraftwerke?
Es kann ein wenig frustrierend sein, aber tatsächlich gibt es – außer der Mehrwertsteuerbefreiung, KfW-Krediten und den Regelungen des Solarpakets I – keine deutschlandweite Förderung für Balkonkraftwerke. Das hängt damit zusammen, dass Deutschland ein föderaler Staat ist. Das bedeutet, dass viele Kompetenzen in der Hand der Länder und Kommunen liegen.
Die Länder bemessen den Stellenwert der Förderung erneuerbarer Energien unterschiedlich. Das führt dazu, dass Sie je nach Wohnort unterschiedliche Förderungen erhalten. Aktuell besteht auch kein politischer Wille zur Vereinheitlichung. Wenn Sie Interesse an einer Balkonkraftwerk-Förderung haben, raten wir Ihnen daher, vorab gründlich zu regionalen Angeboten zu recherchieren.
Warum sich Balkonkraftwerke 2025 mehr lohnen als je zuvor
Allein durch den Wegfall der Mehrwertsteuer können Sie beim Kauf einen Balkonkraftwerks heute im Vergleich zu früher schon viel sparen. Wenn Sie dazu noch eine attraktive Förderung erhalten, lohnt sich die Anschaffung umso mehr.
Ein weiterer Grund, warum sich Balkonkraftwerke heute mehr denn je lohnen, sind die stetig steigenden Strompreise. Da die Sonne völlig kostenlos scheint, ist der laufende Betrieb einer Solaranlage kostenlos. Sie sparen damit also, da Sie teuren Netzstrom durch selbst erzeugten Strom ersetzen können.
Eigenverbrauch erhöhen
Hierbei ist es wichtig, dass Sie Ihren Eigenverbrauch an Solarstrom möglichst hoch ansetzen. Das heißt, der wertvolle, selbst erzeugte Strom sollte von Ihnen genutzt werden und nicht ins Netz fließen. Das können Sie erreichen, indem Sie energieintensive Geräte immer dann betreiben, wenn die Anlage gerade besonders viel Strom erzeugt – z. B. mittags.
Eine weitere, sehr viel komfortablere Möglichkeit ist die Anschaffung einer Solarbatterie. Damit können Sie Ihren Strom speichern und rund um die Uhr darauf zugreifen.