Praktische Balkonkraftwerke erzeugen nachhaltigen Strom, speisen diesen direkt in Ihre haushaltsüblichen Geräte ein und nehmen kaum Platz weg. Außerdem sind sie kostengünstig und auch dann attraktiv, wenn Sie zur Miete wohnen. Trotz dieser immensen Vorteile zögern jedoch viele von uns, über eine Anschaffung nachzudenken. Schließlich haben wir alle schon einmal gehört, dass es einige rechtliche Hürden bei der Anschaffung einer eigenen Solaranlage gibt. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz darlegen, was die rechtlichen Grundlagen für ein eigenes Balkonkraftwerk sind, inwieweit Balkon-Solaranlagen erlaubt sind, welche Vorschriften es bei einem Balkonkraftwerk zu beachten gibt und was eine Balkon-Solaranlage eigentlich bringt.
Ziel des Artikels ist es, mit Vorurteilen aufzuräumen und Ihnen alle Fakten an die Hand zu geben, damit Ihre Balkonsolaranlage nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Ist eine Solaranlage auf dem Balkon erlaubt?
Balkonsolaranlage – eine Definition
Bevor wir auf die genauen Vorschriften für Balkonsolaranlagen eingehen, müssen wir zunächst einmal klären, was eine Balkon-Solaranlage eigentlich genau ist:
Wie bereits erwähnt, versteht man unter einer Balkonsolaranlage eine kleine und handliche Version einer Solaranlage, die nicht fest auf dem Dach verbaut wird, sondern zum Beispiel an Balkonen mit einer Halterung flexibel angebaut werden kann. Auch Lösungen, die immer wieder abgebaut werden können, sind möglich.
Die Funktionsweise ähnelt einer großen Anlage. Auch das Balkonkraftwerk besteht aus einem Solarpanel (etwa dem 220 W-Solarpanel von EcoFlow) und einem Wechselrichter, der die Solarenergie zu Wechselstrom transformiert. Der EcoFlow PowerStream Balcony Solar System lässt sich mit Powerstation und Stromnetz verbinden und entscheidet automatisch für Sie, wie Sie Ihren Solarstrom gerade am effizientesten nutzen.
Der Strom wird, außer es wird z. B. mithilfe der EcoFlow-Powerstationen zusätzlich eine Batterie verwendet, nicht gespeichert, sondern muss direkt genutzt werden.
Der nicht verwendete Strom wird ins öffentliche Netz abgeleitet und damit sozusagen dem Grundversorger geschenkt.
Der Anschluss darf mittlerweile selbst vorgenommen werden. Es ist nicht mehr obligatorisch, dafür einen professionellen Elektroinstallateur zu bestellen.
Die guten Nachrichten zuerst:
Eine Balkonsolaranlage ist nach der Norm DIN VDE 0100-551-1 vollständig legal und politisch mittlerweile auch gewünscht.
Das war nicht immer so. Bis zum Jahr 2018/2019 befand sich die Nutzung einer Balkon-Solaranlage in einer rechtlichen Grauzone, was ihr den Spitznamen „Guerilla-PV-Anlage“ einbrachte. Die Gesetzeslage wurde dann aber modifiziert, sodass die Nutzung mittlerweile eindeutig legal ist. 2020 wurde zudem das Wohneigentums-gesetz angepasst, wodurch die Montage am Balkon vereinfacht wurde. Seitdem ist eine Balkon-Solaranlage genehmigungsfrei von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Nichtsdestotrotz sind einige Dinge zu beachten, damit sich Ihr Balkonkraftwerk im Rahmen des Gesetzes bewegt.
- Sie brauchen einen Stromzähler, der über eine Rücklaufsperre verfügt. Andernfalls gibt es nämlich die theoretische Möglichkeit, dass der Zählerstand rückwärts läuft, was eine Form von Betrug darstellt. Auf Nachfrage tauscht Ihr Stromanbieter den Zähler in der Regel problemlos aus.
- Der Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister müssen darüber informiert werden, dass Sie Strom ins Netz einspeisen. Diese Mitteilung ist mittlerweile unaufwändig und mit einem einfachen Formularvordruck bzw. auf der Website des Marktstammdatenregisters vorzunehmen.
- Wenn Sie kein Eigenheim besitzen, sondern zur Miete wohnen, müssen Sie eine Genehmigung beim Vermieter oder der Vermieterin für die Montage einholen. Das gilt jedoch nicht für Solarkits von EcoFlow, da die Energie hier direkt genutzt oder in einer Batterie gespeichert wird und nicht zurück ins Netz eingespeist wird. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist ein Gespräch mit dem Vermietenden jedoch trotzdem anzuraten.
Ab wann muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn der Strom nur für die eigene Nutzung verwendet wird. Sie wird allerdings in manchen Fällen notwendig, wenn Sie sich entscheiden sollten, die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen, wobei auch das nicht zwangsläufig dazu führen muss, dass eine Gewerbeanmeldung notwendig wird. Diese Einspeisevergütung geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurück. Sie haben ein Anrecht auf diese Vergütung, wenn Sie Strom mit Solaranlagen produzieren und in das öffentliche Netz einspeisen, also anderen zur Verfügung stellen. Ob Sie diese Vergütung nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Bei Balkonkraftwerken ist der Nutzen fraglich, da die produzierten Energiemengen recht gering sind und sich der Aufwand nicht lohnt. Daher kann in den meisten Fällen davon abgesehen werden.
Bei der Bundesnetzagentur muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz §§ 111e und 111f grundsätzlich eine Meldung über die Nutzung von Balkonkraftwerken erfolgen, damit der Eintrag im Marktstammdatenregister erfolgen kann.
Der Netzagentur müssen Sie folgende Daten übermitteln:
- Wann wird bzw. wurde die Anlage in Betrieb genommen?
- Aus welchen Bestandteilen besteht das Balkonkraftwerk?
- Welchen Namen hat die Anlage?
- Welche Modell- und Seriennummer hat die Anlage?
Nutzen Sie den Strom ausschließlich selbst und haben durch Ihre eigene Solaranlage nur 600 Watt Leistung zur Verfügung, müssen Sie keine jährliche Meldung machen, sondern nur eine Erstanmeldung vornehmen.
In diesem Fall können auch vereinfachte Verfahren beim Netzbetreiber zur Anmeldung genutzt werden.
Was bringt eine Balkon-Solaranlage?
Natürlich sind Balkonkraftwerke eher klein und erzeugen daher im Verhältnis zu den großen PV-Anlagen entsprechend eher geringe Energiemengen. Deshalb sind sie als Ergänzung zum Netzstrombezug zu betrachten.
Wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche Stromverbrauch eines Einpersonenhaushalts jährlich bei ungefähr 1.300 kWh liegt, lässt sich mit einer einzelnen Balkonsolaranlage etwa 1/6 des Verbrauchs decken, womit Sie 60-70 Euro jährlich einsparen. Noch wichtiger ist aber sicher die Nutzung Ihres Balkonkraftwerks als Notstromvorrichtung. Denn mit dem passenden Equipment können Sie Ihre EcoFlow DELTA-Powerstation auch dann nutzen, wenn der Netzstrom einmal ausfällt. Ein abgetauter Kühlschrank, leere Handyakkus oder fehlendes Licht gehören dann nicht mehr zu Ihren Problemen und Blackouts müssen Sie nicht mehr fürchten.
Ein Fazit: Lohnt es sich, die Balkonkraftwerkvorschriften einzuhalten? Sollte ich eine genehmigungsfreie Balkonsolaranlage von EcoFlow wählen?
Wir können festhalten, dass die innovativen Powerstationen und die dazugehörigen Solarpanels von EcoFlow nicht genehmigungspflichtig sind. Sie können Sie also ohne größere Hürden problemlos installieren und dann einfach sofort nutzen, ohne, dass Sie besonders viele Vorschriften beachten müssen. Ziehen Sie unser EcoFlow PowerStream Balcony Solar System in Betracht. Der Micro-Inverter lässt sich mit Powerstation und Stromnetz verbinden und entscheidet automatisch für Sie, wie Sie Ihren Solarstrom gerade am effizientesten nutzen. Die Kombination per App ist nicht nur besonders einfach, Sie erhalten dadurch auch einen hervorragenden Überblick über Ihren Energieverbrauch und alle Optimierungspotentiale.
Die Strommengen, die gewonnen werden, sind zwar nicht ausreichend, um Ihren ganzen Bedarf zu decken, tragen aber sicherlich dazu bei, Ihre Stromkosten nachhaltig zu senken. Auch eine sichere Notstromversorgung und das regelmäßige Betreiben einzelner Geräte mit Solarstrom werden so ganz einfach möglich. Besser und umweltfreundlicher lässt sich der Platz auf dem eigenen Balkon wohl kaum nutzen.