Angesichts der vielen bürokratischen Regelungen in unserem Land ist es kein Wunder, dass die meisten von uns auch bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks zunächst einmal mit Hürden rechnen. Leider lassen sich einige von uns immer noch vom Kauf einer eigenen kleinen Solaranlage abschrecken, da sie fürchten, dass dadurch erheblicher Verwaltungsaufwand auf sie zukommt.
Die gute Nachricht: So schlimm ist es wirklich nicht! Gerade im letzten Jahr wurden die Anmeldebedingungen noch einmal deutlich vereinfacht. Alles dazu erfahren Sie im folgenden Blogartikel.
Ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur nötig?
Die Bundesnetzagentur führt ein Marktstammdatenregister, das online aufgerufen werden kann. Hier muss jedes neue Balkonkraftwerk zwingend angemeldet werden. Auch Stilllegungen, Betreiberwechsel oder Datenänderungen müssen im Marktstammdatenregister hinterlegt werden. Das Ganze funktioniert online, indem Sie sich registrieren und so eine Art Benutzerkonto anlegen.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist recht unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.
Muss ich mein Balkonkraftwerk noch woanders anmelden?
Bis zum Inkrafttreten des Solarpakets I im Jahr 2024 war auch eine Anmeldung des Balkonkraftwerks beim örtlichen Netzbetreiber vorgeschrieben. Das machte die Anmeldung ein wenig komplizierter, da zwei Stellen kontaktiert werden mussten. Mittlerweile erfährt der Netzbetreiber nach der Anmeldung beim Marktstammdatenregister automatisch von Ihrem Balkonkraftwerk. Eine weitere Anmeldung an einer anderen Stelle ist nicht notwendig.
Wieso wurde die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur vereinfacht?
Die Förderung erneuerbarer Energien ist ein wichtiges politisches Ziel in Deutschland. Bei der Umsetzung kommt auch kleinen privaten Solaranlage – also Balkonkraftwerken – eine entscheidende Rolle zu. Diese tragen erheblich zur Dezentralisierung und Stabilisierung des Netzes bei und erhöhen den Anteil von nachhaltig erzeugtem Strom am Gesamtstromverbrauch. Aus diesem Grund möchte die Politik Balkonkraftwerke fördern.
Mit der Vereinfachung der Anmeldung wurde einem wichtigen Nutzerinteresse Folge geleistet. Niemand sollte mehr Zeit als nötig für die Anmeldung seines Balkonkraftwerks aufwenden müssen und im schlimmsten Fall aufgrund nerviger Bürokratie auf ein eigenes Kraftwerk verzichten. Zudem wird mittlerweile erwartet, dass bürokratische Prozesse online abgewickelt werden können. Diesem Bürgerwunsch wird mit der vereinfachten Anmeldung Rechnung getragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mein Balkonkraftwerk bei der Bundesnetzagentur anmelden kann?
Wichtig ist, dass Sie ein in Deutschland zugelassenes Balkonkraftwerk mit CE-Zertifizierung besitzen. Dieses darf nach aktuellem Stand lediglich 800 Watt Gesamtleistung erzielen, wobei die Solarpanels eine Spitzenleistung von 2000 Watt aufweisen dürfen. Der Wechselrichter muss nach Norm VDE-AR-N 4105 zertifiziert sein – so ist die Kompatibilität mit dem Stromnetz garantiert.
Besonderheit: Rückwärtslaufende Zähler
Früher durften Balkonkraftwerke nur dann ans Netz gehen, wenn der Haushalt über einen modernen, rücklaufsicheren Zähler verfügte. Auch diese Regelung wurde mit dem Solarpaket I abgeschwächt, um die Hürden für ein Balkonkraftwerk zu senken. Sie dürfen ein Balkonkraftwerk nun auch mit einem alten Zähler in Betrieb nehmen, der rückwärtslaufen kann. Der Netzbetreiber kümmert sich dann für Sie darum, dass der Zähler innerhalb von wenigen Wochen ausgetauscht wird.
Wie läuft die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur ab?
Die Anmeldung ist mittlerweile sehr niedrigschwellig gestaltet und deshalb im Handumdrehen erledigt. Auf der Seite des Marktstammdatenregisters werden Sie durch den Anmeldeprozess geleitet. Folgende Daten werden dabei abgefragt:
- Art der Anlage: PV-Anlage
- Standort: Adresse, an der die Anlage betrieben wird
- Leistung: Angabe der Nennleistung (in Watt)
- Wechselrichtertyp: Hersteller und Modell des Wechselrichters
- Inbetriebnahmedatum: Datum, ab dem die Anlage Strom erzeugt
- Nummer des Stromzählers
- Persönliche Daten (Name, Adresse)
Für die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Marktstammdatenregister müssen Sie nur um die 15 Minuten einplanen. Sinnvoll ist es, die erforderlichen Daten vorher schon zusammenzutragen, so läuft der Prozess etwas flüssiger ab. Bei Fragen können Sie das Kontaktformular der Bundesnetzagentur nutzen.
Muss ich als Mieter noch weitere Voraussetzungen erfüllen, um ein Balkonkraftwerk anschließen zu können?
Auch die Vorschriften für Mieter in Bezug auf Balkonkraftwerke wurden gelockert. Das heißt, dass Sie dank des Solarpakets I mittlerweile das Recht haben, ein Balkonkraftwerk auch auf Ihrem gemieteten Balkon zu installieren. Gleiches gilt, wenn Ihnen zwar die Wohnung gehört, das Haus aber von einer Eigentümergemeinschaft verwaltet wird. In beiden Fällen gilt: Der Betrieb eines Balkonkraftwerks darf nur wegen sehr triftiger Gründe untersagt werden.
Doch was können solche triftigen Gründe sein? Eine Möglichkeit ist, dass Ihr Haus unter Denkmalschutz steht. Dann kann ein Balkonkraftwerk den optischen Gesamteindruck stören und ist daher nicht zulässig. Auch, wenn der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft Sicherheitsbedenken haben, können diese einem Balkonkraftwerk im Wege stehen. Das kann z. B. bei einem veralteten Hausstromnetz oder einer schlechten Statik des Balkons der Fall sein.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Anmeldung meines Balkonkraftwerks versäume?
Es gibt eine gesetzliche Meldepflicht für Balkonkraftwerke, die durchaus ernst zu nehmen ist. Letztendlich kommt diese auch Ihnen zugute, da dadurch die Sicherheit des Netzes gewahrt wird, was alle Netzteilnehmer schützt. Wer die Anmeldung versäumt und sein Balkonkraftwerk trotzdem betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, was mit Bußgeldern belegt werden kann.
An die Versicherung denken
Zudem ist auch ein weiterer Punkt nicht zu unterschätzen: Die Versicherung zahlt nur bei ordnungsgemäß angemeldeten Balkonkraftwerken. Sollte es bei Ihrem Balkonkraftwerk also zu Schäden kommen (entweder am Gerät oder am Gebäude oder an Personen, z. B. bei der Installation), stehen Sie mit einem nicht ordnungsgemäß angemeldeten Kraftwerk nicht gut da und bleiben unter Umständen auf den Kosten sitzen. Mit wenigen Klicks beim Marktstammdatenregister lässt sich also eine ganze Menge Ärger vermeiden!