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Umsatzsteuer auf Photovoltaik 2025 – aktuelle Infos

Auf fast alles werden in unserem Land Steuern fällig – auch, wenn man damit manchmal gar nicht rechnen würde. Wenn deshalb von einem Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen die Rede ist, sind viele Menschen zunächst einmal irritiert. Keine Steuern auf Photovoltaikprodukte zahlen? Kann das tatsächlich sein? Es ist in der Tat nicht ganz so einfach und es gibt Ausnahmen. Alles dazu erfahren Sie heute im EcoFlow-Blog.

umsatzsteuer photovoltaik 2025

Muss man 2025 auf Photovoltaikanlagen Umsatzsteuer zahlen?

Tatsächlich werden Photovoltaikanlagen seit 2023 zum Nullsteuersatz verkauft und erworben, das heißt, die Umsatzsteuer – oder auch Mehrwertsteuer – in Höhe von 19 % fällt auf diese Produkte weg. Das gilt übrigens nicht nur für Solarpanels, sondern auch für Solarbatterien, Zubehör sowie die Lieferung und Installation der Anlage.

Für Verbraucher ist das ein wirklich großer Pluspunkt – denn so spart man beim Kauf satte 19 %. Da insbesondere große Solaranlagen durchaus einmal mehrere tausend Euro kosten können, lohnt sich das auf jeden Fall.

Übrigens: Der Wegfall der Umsatzsteuer ist derzeit bis 2026 geplant. Sie können also sicher sein, dass Sie 2025 Ihre Photovoltaikanlage ohne Umsatzsteuer erwerben können und müssen sich mit dem Kauf nicht unbedingt beeilen.

Gründe für die Aussetzung der Umsatzsteuer

Für die Aussetzung der Umsatzsteuer gibt es einige Gründe. Der wichtigste ist sicherlich der Wunsch der Politik, den Ausbau privater Solarenergie zu fördern und voranzutreiben. Das ist wichtig, um die Auswirkungen des Klimawandels durch eine möglichst schnelle Energiewende einzudämmen.

Auch die Dezentralisierung des Stromnetzes und der Verzicht auf Energieimporte sind wichtige Gründe für eine Förderung von Solarkraft. So wird das Land unabhängiger und das Stromnetz resilienter gegen Lieferengpässe und Ausfälle.

Nicht zuletzt bietet private Solarenergie auch den Nutzern zahlreiche Vorteile. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Strompreise in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind, lohnt sich diese Investition. So werden Sie unabhängiger von Strompreiserhöhungen und Netzproblemen und tragen zudem noch zum Umweltschutz bei. Auch das will die Politik fördern.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Photovoltaikanlage ohne Umsatzsteuer erfüllen?

Um eine Photovoltaikanlage ohne Umsatzsteuer zu kaufen, müssen nur wenige Punkte erfüllt sein. Im Grunde genommen müssen Sie sich um fast nichts kümmern, sondern können einfach in einen Laden gehen oder im Internet eine Anlage erwerben – die Umsatzsteuer ist beim Kauf direkt abgezogen. Einige kleinere Punkte gibt es allerdings dennoch zu beachten:

  • Ihre Solaranlage darf nicht größer als 30 kWp sein.
  • Die Anlage muss auf einem Wohnhaus, einem öffentlichen Gebäude oder einem Gebäude, das dem Allgemeinwohl dient, installiert werden.
  • Es muss sich um eine in der EU zugelassene Anlage handeln, die alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  • Für eine Installation ohne Umsatzsteuer benötigen Sie einen entsprechend qualifizierten Installateur.
  • Sie müssen Kleinunternehmer sein und dürfen die Anlage nicht zu kommerziellen Zwecken betreiben.
umsatzsteuer photovoltaik 2025

Ausnahmen: In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer fällig!

In wenigen Fällen wird dennoch Umsatz auf Photovoltaikanlagen fällig. Diese Fälle sollten Ihnen bekannt sein, damit Sie bei der Anschaffung und Finanzierung Ihrer Anlage keinen Fehler machen.

Übersicht: Ausnahmen vom Nullsteuersatz

Ausnahmen vom Nullsteuersatz bei Photovoltaik im Jahr 2025

AusnahmeBeschreibungZusätzliche Hinweise
Lieferungen an Nicht-BetreiberDer Nullsteuersatz gilt nicht, wenn Photovoltaikanlagen oder deren Komponenten an Personen oder Unternehmen geliefert werden, die nicht die Betreiber der Anlagen sind. In diesen Fällen wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % erhoben.Diese Regel betrifft insbesondere Hersteller, Großhändler und Einzelhändler, die Anlagen oder Teile davon verkaufen. Der Endverbraucher profitiert bei direktem Kauf hingegen vom Nullsteuersatz.
Anlagen mit mehr als 30 kWp LeistungPhotovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung über 30 kWp sind von der Steuerbefreiung ausgenommen. Für solche Anlagen gilt die reguläre Umsatzsteuer von 19 %, unabhängig davon, wo die Anlage installiert wird.Anlagen dieser Größe werden meist von Unternehmen oder größeren Projekten betrieben, die professionelle Nutzung im Fokus haben. Für diese gelten andere steuerliche Regelungen und Abschreibungsmöglichkeiten.
Verzicht auf die KleinunternehmerregelungWenn ein Betreiber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, wird er umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom mit Umsatzsteuer belegt werden müssen.Der Vorteil hierbei ist, dass der Betreiber die Vorsteuer für die Anschaffung und Installation der Anlage zurückfordern kann. Diese Option kann wirtschaftlich sinnvoll sein, muss aber gut kalkuliert werden.

Warum gibt es überhaupt Ausnahmen vom Nullsteuersatz?

Die Befreiung von der Umsatzsteuer soll fair sein und denjenigen zugutekommen, die wirklich von ihr profitieren sollen. Aus diesem Grund gibt es Ausnahmen. So ist beispielsweise sichergestellt, dass Kleinunternehmer von der Regelung profitieren, größere Unternehmen etc. aber weiter Steuern zahlen. Missbrauch soll so vermieden werden und es sollen nicht die Hersteller oder Verkäufer der Solaranlagen gefördert werden, sondern wirklich die Nutzer.

Was heißt das für mich?

Für Sie als Privatnutzer ist das eine tolle Nachricht, denn Sie erfüllen höchstwahrscheinlich alle Voraussetzungen, um von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren. Ist bei Ihnen ohnehin die Anschaffung einer Solaranlage geplant, sollten Sie also besser nicht warten, bis der Nullsteuersatz nicht mehr gilt. Sollten Sie jetzt sofort mit der Planung beginnen wollen, unterstützt EcoFlow Sie gerne!

EcoFlow
EcoFlowhttps://de.ecoflow.com/
EcoFlow ist ein Unternehmen für tragbare Strom- und erneuerbare Energielösungen. Seit der Gründung im Jahr 2017, hat EcoFlow seinen Kunden in über 85 Märkten, mit seinen DELTA- und RIVER-Produktlinien, von tragbaren Kraftwerken zu umweltfreundlichem Zubehör, sorgenfreie Energie geboten.
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