In diesem Jahr gab es fantastische Neuigkeiten für alle Photovoltaikfans: Denn die maximale Leistung für Balkonkraftwerke wurde angehoben. Sie dürfen jetzt also mit einer kleinen Steckersolaranlage deutlich mehr Strom erzeugen – und das hat einige Vorteile. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von anderen Neuerungen, die die Anschaffung eines Balkonkraftwerks attraktiver machen. Welche das sind und wie Sie davon profitieren, erklären wir im folgenden Blogartikel.
Welche maximale Leistung für Balkonkraftwerke ist 2025 erlaubt?
Die maximale Leistung für Balkonkraftwerke liegt 2025 bei 800 Watt. Das ist eine gute Neuigkeit, denn bis zum letzten Jahr durften Balkonkraftwerke tatsächlich nur bis zu 600 Watt Leistung erzielen. Erst mit dem Solarpaket I wurde die Leistungsgrenze angehoben.
Außerdem dürfen die angeschlossenen Solarpanels insgesamt eine Leistung von 2000 Watt erzielen, diese wird anschließend bei Bedarf durch den Wechselrichter gedrosselt. So gibt es einen Puffer und es ist sichergestellt, dass die Leistung von 800 Watt auch unter nicht ganz optimalen Bedingungen erreicht werden kann.
Was bedeutet die Leistungsgrenze für mich?
Die Anhebung der maximalen Leistung von Balkonkraftwerken im Jahr 2025 bedeutet für Sie konkret, dass Sie deutlich mehr Strom mit Ihrem Balkonkraftwerk erzeugen können – ein ganzes Viertel mehr! Damit lassen sich zahlreiche Haushaltsgeräte betreiben und die Anlage amortisiert sich auch schneller.
Wer jetzt also ein Balkonkraftwerk kauft, sollte unbedingt sicherstellen, dass die 800 Watt auch erreicht werden können. Alte Geräte lassen sich gegebenenfalls nachrüsten und auf die 800 Watt erweitern.
Die Leistungsgrenze bedeutet übrigens nicht, dass Sie keine größere Anlage besitzen dürfen. Diese unterliegt dann nur nicht mehr den vereinfachten Anmeldebedingungen für Balkonkraftwerke, das heißt, bei größeren Anlagen ist eine Meldung beim Netzbetreiber nötig. Außerdem müssen mehr technische Voraussetzungen erfüllt sein.
Warum wurde die maximale Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke angehoben?
Früher wurde vonseiten der Netzbetreiber befürchtet, dass durch den Anschluss vieler privater Solaranlagen eine Überlastung des Netzes hervorgerufen werden könnte. Gerade Balkonkraftwerke, die schon lange vereinfachten Anmeldebedingungen unterliegen, wurden als Gefahr angesehen, da sie weniger stark kontrolliert werden als große PV-Anlage. Mittlerweile sind die Anlagen aber so sicher, dass das nicht mehr zu befürchten ist.
Auch eine Anpassung an die Standards in anderen Nachbarländern wurde durch die Anhebung der Leistungsgrenze bezweckt, denn dort gilt die 800 Watt-Grenze bereits länger – Deutschland war hier ein Nachzüglerland. Balkonkraftwerkbesitzern wird es damit möglich, eine höhere Eigenverbrauchsquote zu erzielen und so mehr Netzstrom einzusparen. Durch die dezentrale Energieerzeugung wird die Stromversorgung zudem sicherer und Netzausfälle haben weniger schlimme Auswirkungen.
Weitere Änderungen im Jahr 2025 für Balkonkraftwerke durch das Solarpaket I
Nicht nur in Bezug auf die Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken brachte das Solarpaket I zahlreiche Änderungen mit sich. Auch in puncto Anmeldung, Rechte, Förderung und Zubehör gab es Neuigkeiten, die Balkonkraftwerke noch einmal deutlich attraktiver machen. Hier ist eine Übersicht:
Änderungen durch Solarpaket I | Was bedeutet das für Sie? |
Maximale Leistung von 800 Watt (vormals 600 Watt) | Die Anhebung erlaubt mehr Stromerzeugung und erhöht die Wirtschaftlichkeit Ihres Balkonkraftwerks. Die Panels dürfen insgesamt 800 Watt produzieren. Der Eigenverbrauch an Solarstrom kann so deutlich erhöht werden und Sie sparen, da Sie weniger Netzstrom benötigen. |
Anmeldung nur noch im Marktstammdatenregister nötig | Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, was den bürokratischen Aufwand für Sie als Verbraucher reduziert. Die noch erforderliche Anmeldung beim Marktstammdatenregister kann ganz schnell online erfolgen. |
Wegfall der Zustimmungspflicht von Vermietern | Mieter können Balkonkraftwerke ohne vorherige Genehmigung des Vermieters installieren. Auch Eigentümerversammlungen können Balkonkraftwerke nur noch aus triftigen Gründen ablehnen. Ausnahmen sind denkmalgeschützte Gebäude. |
Nutzung einfacher Steckdosen für Anschluss erlaubt | Spezielle Einspeisesteckdosen sind nicht mehr erforderlich, wodurch die Installation erleichtert wird. Auch Laien können ein Balkonkraftwerk so ganz einfach installieren. |
Vereinfachte Bedingungen für die Aufstellung | Auch für Balkonkraftwerke, die z. B. im Garten oder auf Garagendächern montiert werden, können Sie künftig eine Förderung erhalten. |
Förderung durch regionale Zuschüsse erweitert | Viele Bundesländer bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Balkonkraftwerken. |
Wenn Sie sich für das Thema interessieren, finden Sie in diesem Blogartikel weitere wertvolle Informationen.
Für wen eignet sich ein Balkonkraftwerk mit der neuen Leistungsgrenze?
Die erhöhte Leistungsgrenze führt dazu, dass Balkonkraftwerke sich deutlich öfter lohnen. Sie ermöglichen es, auch auf sehr kleiner Fläche eigenen Solarstrom zu erzeugen. So können Mieter und Wohnungsbesitzer ihren eigenen Solarstrom erzeugen, auch wenn sie nur eine kleine Fläche für Solarpanels zur Verfügung haben. Wie der Name schon sagt, ist ein kleiner Balkon völlig ausreichend für ein Balkonkraftwerk, häufig reicht sogar auch ein Fenster. Gerade für Menschen, die in urbanen Gegenden mit nicht viel Platz wohnen, ist ein Balkonkraftwerk hervorragend geeignet.
Auch Hausbesitzer, die ihre große Solaranlage ergänzen wollen oder nur über eine kleine Fläche verfügen, die ausrichtungstechnisch für ein Balkonkraftwerk geeignet ist, profitieren von der Anschaffung. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Interesse an einer solchen Lösung haben, sollten Sie sich immer umfassend dazu beraten lassen, welche Art von Anlage sich für Ihren Standort lohnt.