Balkonkraftwerk eine Investition wert?
Ein Balkonkraftwerk nutzt die Photovoltaik Technologie um das Sonnenlicht in Solarstrom umzuwandeln. Ein Balkonkraftwerk setzt sich aus einzelnen Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem unkomplizierten Anschlusssystem zusammen. Das Balkonkraftwerk kann einfach an die Steckdose angeschlossen werden. Seit dem 01. Mai 2024 gilt für die Balkonkraftwerke nur noch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Dies macht aus ihm eine attraktive Investition, die zudem eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringt.
Das Balkonkraftwerk verhilft zur Unabhängigkeit von öffentlichen Stromanbietern. Außerdem sind die Balkonkraftwerke flexibel und mobil. Bei einem Umzug kann das Balkonkraftwerk einfach abgebaut und mitgenommen werden.
Es gibt ganz verschiedene Balkonkraftwerke. Sie unterscheiden sich in der Regel durch ihre Leistungsobergrenze.
Balkonkraftwerk anmelden oder nicht – das sollte man wissen
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in der Regel mit zahlreichen bürokratischen Hürden verbunden. Seit Ende April 2024 gelten für die Anmeldung des Balkonkraftwerks neue Regelungen. Der Eigentümer muss sich um die Anmeldung des Balkonkraftwerks nicht mehr selbst kümmern. Es muss lediglich eine Eintragung in das Marktstammdatenregister erfolgen. Der Aufwand ist sehr gering. Die Eintragung ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist vor allem dann lohnend, wenn Sie Fördergelder für die Anschaffung des Balkonkraftwerks in Anspruch nehmen wollen. Ein Haushalt kann bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks erst dann von Fördergeldern profitieren, wenn dieses offiziell angemeldet ist.
Sollten Sie das Balkonkraftwerk nicht in das Marktstammdatenregister eintragen lassen, dann kann dies mit einem Bußgeld bestraft werden. Zudem können keine Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Meldepflicht für Erzeugnis-Anlagen mit Anschluss
In Deutschland herrschte bis zum 01. Mai 2024 eine Meldepflicht für Erzeugnis-Anlagen mit Anschluss. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks war in jedem Fall erforderlich.
Ab dem 01.05.2024 wurde die Anmeldepflicht gestrichen. Ziel ist es, den Ausbau der Solarkapazität in Deutschland weiter zu steigern.
Dabei spielt die Größe der Anlage keine Rolle. Zudem gibt es in Deutschland keine Bagatellgrenze.
Für ein kleineres Balkonkraftwerk mit einer durchschnittlichen Einspeisleistung von bis zu 600 Watt gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Dahinter verstecken sich wenige Formalitäten, die von dem Anlagenbetreiber übernommen werden müssen. Eine Genehmigung ist für diese Art der Anlagen nicht erforderlich. Ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung ist möglich, jedoch ist ein Eintrag in das Marktstammdatenregister erforderlich.
Auf was sollte bei einem Eintrag eines Balkonkraftwerk geachtet werden?
Genau gesagt, sollte das Balkonkraftwerk zwei Mal eingetragen werden. Die erste Eintragung erfolgt direkt bei dem Netzbetreiber. Seit dem 01. Mai 2024 ist dieser Schritt freiwillig und unterliegt keiner Pflicht.
Die zweite Eintragung erfolgt in der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Beide Eintragungen sind mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Anmeldung bei dem Netzbetreiber ist mit einem formlosen Schreiben möglich. Dem Netzbetreiber muss lediglich mitgeteilt werden, dass vom Haushalt in Zukunft ein Balkonkraftwerk mit Netzanschluss betrieben wird. Die Anmeldung sollte vor dem Anschluss des Balkonkraftwerk erfolgen und muss anschließend vom Netzbetreiber bestätigt werden.
Die Eintragung in das Marktstammdatenregister ist über ein Online-Formular möglich und sollte spätestens 30 Tage nach dem Anschluss des Balkonkraftwerks erfolgen.
Balkonkraftwerk anmeldefrei – was steckt dahinter?
Balkonkraftwerke, die über eine Leistung von bis zu 600 Watt verfügen, unterliegen einer vereinfachten Anmeldepflicht. Eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich. Das heißt: Balkonkraftwerke, die über eine Leistung von bis zu 600 Watt verfügen, müssen lediglich bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Stromnetzbetreiber eingetragen werden. Die Eintragung darf von dem Eigentümer selbst vorgenommen werden. Das Eintragungsverfahren gestaltet sich als sehr einfach. Wir raten Ihnen, sich im Vorfeld über die entsprechenden Vorschriften zu informieren und sich daran zu halten.
Balkonkraftwerk anmeldefrei – der Eintrag in dem Marktstammdatenregister
Die Eintragung muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen. Der Eigentümer kann sich einfach über das Online Formular registrieren. Dabei handelt es sich um keine Anmeldung, sondern lediglich um eine kostenfreie Eintragung. Vom Eigentümer müssen einige Daten angegeben werden. Wir haben für Sie diese Daten zusammengefasst:
- die individuellen Standortdaten
- die Kontaktinformationen des Eigentümers
- die technischen Anlagendaten
Sollte es während der Nutzung zu Änderungen kommen, ist es sehr wichtig den Eintrag zu aktualisieren.
Sind Balkonkraftwerke über 800 Watt ebenfalls anmeldefrei?
Es gibt Balkonkraftwerke mit verschiedenen Leistungsobergrenzen. Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistungsobergrenze von 800 Watt ist nicht mehr anmeldefrei. Diese Art von Balkonkraftwerk gehört nicht mehr zu den Mini PV-Anlagen. In einem solchen Fall muss das Balkonkraftwerk als reguläre Solaranlage angemeldet werden. Die Installation muss ebenfalls von einem Fachmann durchgeführt werden. Zudem ist es wichtig, die geltenden steuerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Sollten Sie die PV-Anlage in einem solchen Fall nicht anmelden, dann kann es zu einem Bußgeld kommen.
Ist ein Balkonkraftwerk mit Speicher anmeldefrei?
Viele Haushalte stellen sich die Frage, ob ein Balkonkraftwerk mit Speicher ohne Anmeldung möglich ist. Um diese Frage beantworten zu können, ist es sehr wichtig, einen Blick auf die Leistungsobergrenze zu werfen. Die meisten Balkonkraftwerke mit Speicher verfügen über eine Leistungsobergrenze von 800 Watt. In einem solchen Fall ist eine Anmeldung erforderlich. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher ist anmeldefrei, wenn die Leistungsobergrenze 600 Watt nicht überschreitet.
Balkonkraftwerk anmelden oder nicht – Das Fazit
Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Garage kann dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben. Ein Balkonkraftwerk ist mit geringen Investitionen und einem minimalen Installationsaufwand verbunden. Die Eintragung einer Mini PV-Anlage ist zwar Pflicht, jedoch mit keinem großen Aufwand verbunden.
Wir raten Ihnen, im Vorfeld die Leistungsobergrenze des Balkonkraftwerks zu prüfen.
- Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistungsobergrenze von bis zu 600 Watt muss nicht angemeldet werden. Es ist lediglich die Eintragung in das Marktstammdatenregister erforderlich.
- Sollte das Balkonkraftwerk über eine Leistungsobergrenze von 800 Watt erfolgen, dann handelt es sich dabei um keine Mini PV-Anlage mehr. Für diese Art von PV-Anlage ist sowohl die offizielle Anmeldung beim Netzbetreiber als auch der Eintrag in das Marktstammdatenregister erforderlich.
Es ist sehr wichtig, sich im Vorfeld über alle geltenden Regelungen zu informieren und diese einzuhalten.
Wollen auch Sie etwas zur Energiewende beitragen, dann ist ein Balkonkraftwerk vielleicht die optimale Alternative für Sie. Das vereinfachte Anmeldeverfahren steigert die Attraktivität der Balkonkraftwerke.